Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wirft dem Duo fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor. Laut „SN“ ermittelte die Alpinpolizei nach dem Lawinenabgang, ob menschliche Fehler bei einer morgendlichen Lawinensprengung zu dem Unglück geführt haben. Der Prozess gegen die zwei Angeklagten soll Ende Mai starten.
Zuerst größeres Unglück befürchtet
Die Lawine war am Nachmittag des 25. Dezembers 2022 oberhalb des Trittkopfes abgegangen und hatte eine darunterliegende Piste verlegt. Anfangs war nach zehn Personen gesucht worden, denn auf einem Mobiltelefonvideo eines in der Ferne stehenden Zeugen waren zehn Wintersportlerinnen und Wintersportler im Bereich der Lawinenbahn zu sehen. Das hatte einen Großeinsatz mit zeitweise bis zu 200 Retterinnen und Rettern ausgelöst.
Im Zuge des großangelegten Rettungseinsatzes konnte ein teilweise verschütteter Mann aus der Lawine gerettet werden. Er wurde mit schweren Verletzungen ins Landeskrankenhaus Innsbruck geflogen.
Prozesse nach Lawinenabgängen sehr selten
Die Verantwortung für die Sicherheit von Wintersportlerinnen und Wintersportlern liegt grundsätzlich beim Liftbetreiber. Es können aber auch die Mitglieder einer Lawinenkommission zur Verantwortung gezogen werden, falls sie typische Lawinenmerkmale übersehen haben.
Während es in Vorarlberg in jedem Winter zu Lawinenabgängen kommt, sind strafrechtliche Prozesse sehr selten. Zu Silvester im Jahr 1974 war es im Skigebiet Silvretta Nova zu einem Unglück auf der Skipiste gekommen. Zwölf Menschen waren dabei gestorben, darunter Skifahrer, die gerade mit dem Schlepplift unterwegs gewesen waren. Der Geschäftsführer des Liftbetreibers wurde daraufhin angeklagt und freigesprochen.
Im Jahr 2006 saßen der damalige Warther Bürgermeister Gebhard Fritz und Mitglieder der Lawinenkommission vor Gericht. Ein Mann war zuvor auf einem Wanderweg von einer Lawine getötet worden. Auch hier wurden alle Angeklagten freigesprochen.