Lawinenabgang in Lech, Suche nach Vermissten
APA/ZEITUNGSFOTO.AT/DANIEL LIEBL
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Chronik

Ursachensuche nach Lawine in Lech/Zürs

Nach dem Lawinenabgang in Lech/Zürs am Sonntag sind noch viele Fragen offen – etwa wie es sein kann, dass eine Lawine auf eine als sicher geltende Piste abgehen kann, und wer dafür die Verantwortung trägt.

Am Sonntagmorgen wurde noch eine Lawinensprengung durchgeführt, damit die Skifahrerinnen und Skifahrer auf der Piste sicher sind. Wer oder was die Lawine am Sonntagnachmittag dann tatsächlich ausgelöst hat, ermittelt momentan die Alpinpolizei.

Derzeit untersuchen die Experten die Schneedecke und die Schneebeschaffenheit auf dem Lawinenkegel sowie an der Abrisskante – also dem Ort, von dem die Lawine ausging, sagt Alpindienst-Chef Rainer Fitz. In einem ersten Schritt gehe es darum, Auskunftspersonen, Zeugen und Verantwortliche der Liftgesellschaft zu befragen, sagte Fitz gegenüber der APA. Sobald es die Lawinen- und die Wettersituation zulassen, werde man dann an der Lawine selbst verschiedenste Erhebungen durchführen. So wird die Lawine genauestens vermessen, aber auch ihre Beschaffenheit. „Wir werfen natürlich auch einen Blick in die Schneedecke und erstellen ein Schneeprofil“, sagte Fitz.

Verantwortung grundsätzlich beim Betreiber

Das Untersuchungsergebnis der Alpinpolizei wirkt sich dann auf die Frage aus, ob jemand für das Unglück verantwortlich gemacht werden kann. Grundsätzlich trägt der Betreiber einer Einrichtung die Verantwortung für die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer. In diesem Fall liege die Verantwortung also in erster Linie beim Liftbetreiber, erklärten Juristen gegenüber dem ORF Vorarlberg. Kauft man eine Skikarte, geht man mit dem Betreiber einen Vertrag ein. Dadurch kann man davon ausgehen, dass für die Sicherheit gesorgt ist.

Letztlich entscheidet Gericht

Auch die Lawinenkommission könnte theoretisch für das Unglück zur Verantwortung gezogen werden. Die Lawinenkommission ist ein beratendes Gremium, also eine Gutachterin. Sie berät den Pistenbetreiber. Trotzdem können auch einzelne Mitglieder der Kommissionen verantwortlich sein, falls sie typische Lawinenmerkmale übersehen haben. Außerdem geht es auch darum, wie viel Restrisiko bleiben darf. Am Ende müsste das ein Gericht entscheiden, sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich.

Selten Prozesse wegen Lawinenunglücken in Vorarlberg

Lawinen gibt es in Vorarlberg in jedem Winter, zu Prozessen kommt es aber selten. Zu Silvester im Jahr 1974 war es im Skigebiet Silvretta Nova zu einem Unglück auf der Skipiste gekommen. Zwölf Menschen waren dabei gestorben, darunter Skifahrer, die gerade mit dem Schlepplift unterwegs gewesen waren. Der Geschäftsführer des Liftbetreibers wurde daraufhin angeklagt und freigesprochen.

Im Jahr 2006 saßen der damalige Warther Bürgermeister Gebhard Fritz und Mitglieder der Lawinenkommission vor Gericht. Ein Mann war zuvor auf einem Wanderweg von einer Lawine getötet worden. Auch hier wurden alle Angeklagten freigesprochen.