Justizpalast Wien
ORF/Georg Hummer
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Chronik

Disziplinarstrafe für Anwalt wegen hoher Honorare

Ein Vorarlberger Rechtsanwalt ist zu einer Disziplinarstrafe von 15.000 Euro verurteilt worden. Er soll Mandanten ungerechtfertigte und völlig überhöhte Rechnungen gestellt haben. Der Oberste Gerichtshof hat die Entscheidung des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer nun bestätigt.

Disziplinarverfahren gegen Anwälte laufen grundsätzlich geheim ab. Die Rechtsanwaltskammern dürfen nicht einmal bekannt geben, ob überhaupt Verfahren eingeleitet wurden – so will es das Gesetz. Bekannt werden Disziplinarentscheidungen nur dann, wenn der betroffene Anwalt in Berufung geht. Der Oberste Gerichtshof hat jetzt in so einem Fall eine Entscheidung des Disziplinarrates der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer bestätigt.

„Weit überhöhtes Honorar“

Der betroffene Anwalt hatte Wohnungseigentümer in einem Schadenersatzprozess vertreten. Der Streitwert lag bei 435.500 Euro. Für die Rechtsvertretung machte der Advokat 190.589,16 Euro geltend. Seine Mandanten waren aber nicht bereit, das Honorar zu bezahlen und zogen vor Gericht. Das Zivilverfahren läuft seit Jahren. Schließlich hat sich auch die Rechtsanwaltskammer eingeschaltet und ist gegen den Mann vorgegangen.

Sie warf ihm vor, die Mandanten „mangelhaft über die zu erwartende Honorarverrechnung aufgeklärt“ zu haben. Außerdem habe er „ein offenkundig weit überhöhtes und nicht leicht überprüfbares Honorar“ verlangt. So verrechnete der Anwalt etwa einen Streitgenossenzuschlag von 90 Prozent. Das heißt, es sollten über 89.000 Euro bezahlte werden, weil sich ein weiterer Mandant der laufenden Klage anschloss. Für Schreiben, die er nach der Honorarordnung der Rechtsanwälte gar nicht in Rechnung stellen durfte, verlangte der Anwalt über 12.000 Euro. Für Vorbereitungen und Aktenstudium sollten fast 38.000 Euro fällig werden. Auch für die Vorbereitung der Honorarvereinbarung wollte er fast 4.900 Euro.

Anwalt sah „Angriff“ von Kammerfunktionären

Durch sein Verhalten habe er seine Berufspflichten sowie die Ehre und das Ansehen des Standes verletzt, befand der Disziplinarrat. Der Anwalt selbst erklärte laut OGH-Entscheidung, „dass sich ‚einige Funktionäre‘ aufgrund seiner wiederholten Einbringung von (Disziplinar-)Anzeigen gegen ‚Kammerfunktionäre‘ ‚angegriffen fühlen‘ und gezielt gegen ihn vorgingen, sodass nicht auszuschließen sei, dass jene Personen, die in seine ‚gegenständliche Verurteilung involviert‘ sind, ‚Teil des Angriffes‘ gegen ihn sind.“ Damit drang er beim Höchstgericht allerdings nicht durch, das bei den Vorwürfen von „bloßer Spekulation“ ausging.

Der Oberste Gerichtshof als Disziplinargericht verwarf die Berufung des Anwalts und bestätigte die Entscheidung des Disziplinarrates der Kammer. Die Strafe sei wegen zweier früherer Disziplinarurteile gegen den Anwalt „tat- und schuldangemessen und damit einer Reduktion nicht zugänglich“. Bei einer der früheren Disziplinarstrafe war es ebenfalls um ein überhöhtes Honorar gegangen. Damals war der Anwalt zu 13.000 Euro Strafe verurteilt worden. Zur aktuellen Geldstrafe über 15.000 Euro kommen nun auch noch die Verfahrenskosten hinzu.