Hat der Vorarlberger Rechtsanwalt Veith seinen Klienten eine zu hohe Rechnung gestellt? Diese Frage beschäftigt seit gut sechs Jahren die Gerichte. Veith ist davon überzeugt, dass ihn für eine Sammelklage wegen falsch installierter Sanitäranlagen in einer Wohnanlage ein Betrag in Höhe von über 105.000 Euro zusteht.
Er beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck, wonach sein Anspruch auf diese Summe „dem Grunde nach zu Recht besteht“.
Eine Frage der Höhe
Das Oberlandesgericht Innsbruck hat die Klage Veiths gleichzeitig auch an das Landesgericht in Feldkirch zurückverwiesen. Und hier hakt Martin Mennel ein, der Anwalt der Gegenseite. Für ihn steht außer Frage, dass Veith ein Honorar zusteht. Von der von ihm genannten Höhe könne aber keine Rede sein. Und das werde man am Landesgericht Feldkirch klären.