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Gericht bestätigt: Anwalt verlangte zu hohe Honorare

Im einem Rechtsstreit um die Höhe von Anwaltshonoraren liegt nun das Urteil des Landesgerichts Feldkirch vor: Demnach war das umstrittene Honorar des Vorarlberger Rechtsanwaltes Edgar Veith um das ca. 15-Fache überhöht. Die Klienten sind erleichtert, Anwalt Veith geht in Berufung.

Für eine Sammelklage wegen unsachgemäß installierter Sanitäranlagen in einer Wohnanlage hatte Rechtsanwalt Edgar Veith in Summe 191.000 Euro verrechnet. Seine 18 Mandanten hatten jedoch mit rund 10.000 Euro gerechnet. Es kam zum Streit um die Höhe des Honorars. Rechtsanwalt Veith reichte Klage ein. Verhandelt wurde im Dezember vergangenen Jahres, jetzt liegt das schriftliche Urteil vor – mehr dazu in Prozess wegen zu hoher Anwaltskosten.

Gerichtsurteil zu überteuerten Anwaltshonoraren

Im einem Rechtsstreit, in dem es um die Höhe von Anwaltshonoraren geht, hat das Landesgericht Feldkirch in erster Instanz ein Urteil gefällt. Demnach war das umstrittene Honorar des Vorarlberger Rechtsanwaltes Edgar Veith um das 15-fache zu hoch.

Nach dem Urteil müssen die ehemaligen Mandanten von Veith nur den Einheitssatz zahlen, also statt 191.000 Euro nun knapp 13.000 Euro, erklärt deren Anwalt Martin Mennel. Rechtsanwalt Veith will das Urteil auf ORF-Anfrage nicht kommentieren. Er hat Berufung eingebracht. Die Rechtsanwaltskammer darf sich zu dem konkreten Fall aus rechtlichen Gründen nicht äußern.