Lenkrad
IMAGO/Filippo Carlot
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Chronik

Immer mehr Fahrer ohne Führerschein unterwegs

Immer mehr Autolenker in Vorarlberg fahren ohne Führerschein. Genaue Zahlen dafür gebe es zwar nicht, sagt der stellvertretende Leiter der Verkehrsabteilung, Peter Rüscher. Aber die erwischten Lenker dürften nur die Spitze des Eisberges sein. Oft gebe es einen Zusammenhang mit Drogenlenkern.

Vor allem Drogenkonsumenten seien oft ohne Lenkberechtigung unterwegs, sagt Rüscher – das bereite der Polizei zunehmend Sorgen. Auffällig sei, dass viele Drogenlenker offenbar Schwierigkeiten hätten, „den Führerschein wiederzuerlangen“ oder die Geduld und den Aufwand nicht auf sich nehmen würden „und dann halt einfach wieder fahren“, so Rüscher. Es habe auch schon Lenker gegeben, die diesbezüglich mehrfach von der Polizei erwischt worden seien.

Österreichweit sind laut Statistik Austria pro Jahr etwa 500 Autofahrer ohne Lenkerberechtigung in Unfälle verwickelt. Die meisten Personen, die in den Jahren 2018 bis 2022 ohne vorgeschriebene Lenkberechtigung bei der Unfalldatenaufnahme aufgeflogen sind, waren unter 40 Jahre. Und mit 88 Prozent waren es vor allem Männer.

Vor Kontrolle geflüchtet: Verfolgungsjagd über A14

Am Samstag war ein Drogenlenker ohne Führerschein bei Frastanz vor einer Schwerpunktkontrolle geflüchtet und hatte sich mit der Polizei eine gefährliche Verfolgungsjagd geliefert. Dabei raste der 35-Jährige zunächst durch Ortsgebiet, fuhr bei Nenzing als Geisterfahrer auf die A14 auf und wendete schließlich auf der Autobahn.

Auf der A14 bei Frastanz wurde er von mehreren Polizeiautos gestoppt – drei davon rammte er mit seinem Wagen. Der 35-Jährige hatte laut Polizei verschiedene Drogen konsumiert, darunter Kokain. Sein Führerschein war ihm bereits vorher wegen des Fahrens unter Suchtmitteleinfluss entzogen worden. Das Auto des Mannes wurde vorläufig beschlagnahmt.

Drogenlenker flüchtet: Gefährliche Verfolgungsjagd

Ein 35-Jähriger hat am Samstag der Polizei eine gefährliche Verfolgungsjagd unter anderem über die Autobahn geliefert. Der Lenker raste bei einer Schwerpunktkontrolle davon, fuhr als Geisterfahrer auf die A14, wendete und rammte schließlich mehrere Polizeiautos. Der Lenker stand unter Drogeneinfluss und hatte keinen Führerschein.

Gefälschten Schein an Grenze abgenommen

Ebenfalls bei den Schwerpunktkontrollen am Wochenende in Vorarlberg wurde ein rumänischer Autofahrer ohne Führerschein erwischt. Er hatte kurz vorher bei der Schweizer Grenzwacht einen gefälschten Führerschein abgeben müssen, war aber dennoch weitergefahren.

Gründe für das Fehlen des Führerscheins

Egal aus welchem Grund keine Lenkberechtigung vorliegt: „Es ist ein No-Go und strengstens verboten, ein Kraftfahrzeug in Betrieb zu nehmen, ohne den dafür notwendigen Führerschein zu haben. Wer sich darüber hinwegsetzt, muss mit Konsequenzen rechnen“, heißt es beim ÖAMTC.

  • Kein Führerschein:
    Manche Menschen haben – aus Zeit-, Bequemlichkeits- oder Kostengründen – nie einen Führerschein gemacht. Oder sie haben die Fahrprüfung nicht geschafft – oder sie sind zu jung und setzen sich trotzdem hinter das Steuer.
  • Falscher Führerschein:
    Manchmal ist die „scheinlose“ Fahrt ein Irrtum oder Ignoranz – wenn man für das entsprechende Kfz nicht die richtige Lenkberechtigung hat – etwa für ein Moped oder ein Quad.
  • Führerschein weg:
    Bei groben Delikten wie Alkohol und Drogen am Steuer, mehrmaligem Missachten von Rotlicht oder Rasen kann die Polizei die Lenkberechtigung entziehen. Für die Wiedererlangung gibt es dann bestimmte Vorgaben.

Teils hohe Geldstrafen

Die Strafen für das Fahren ohne Führerschein sind je nach Fall sehr unterschiedlich. Wer seinen Führerschein verloren oder vergessen hat und diesen (oder eine Verlustanzeige) bei einer Polizeikontrolle nicht vorweisen kann, muss mit einer Geldstrafe von mindestens 20 Euro rechnen.

Lenkt man ein Kfz ganz ohne Lenkberechtigung (egal ob Führerschein nie gemacht oder wegen eines Delikts entzogen), muss man mit einer Geldstrafe von 363 Euro bis 2.180 Euro rechnen. Kann man die Strafe nicht bezahlen, ist alternativ eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen möglich. Das gilt auch, wer etwa den B-Führerschein besitzt, allerdings mit einem Fahrzeug unterwegs ist, für das Klasse A benötigt wird.

Im Wiederholungsfall Freiheitsstrafen möglich

Mit der Anzahl der Vergehen steigt auch das Ausmaß der Strafe. „Wer zum zweiten Mal wegen des Lenkens eines Fahrzeugs ohne Führerschein angezeigt wird, dem kann anstelle der Geldstrafe sofort eine Freiheitsstrafe von sechs Wochen blühen. Ab dem dritten Mal können Geld- und Freiheitsstrafe sogar gleichzeitig verhängt werden“, informiert ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf.

Ohne Führerschein kein Versicherungsschutz

Ist man ohne Lenkberechtigung in einen Unfall verwickelt, hat das auch versicherungsrechtliche Konsequenzen: Die Versicherung kann die Haftung ablehnen und Regressforderungen geltend machen – die Schäden des Unfallgegners müssen dann selbst bezahlt werden.

Das betrifft übrigens auch privat ge- bzw. verliehene Fahrzeuge: Wer sein Fahrzeug anderen Personen überlässt, muss sich vergewissern, dass diese eine entsprechende Lenkberechtigung haben. Passiert ein Unfall, gilt sonst: ohne Führerschein kein Versicherungsschutz.