Chalet N
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Politik

Keine CoV-Landesförderung für „Chalet N“

Die Landesregierung schließt aus, dass das „Chalet N“ von Rene Benko oder die Signa-Gruppe CoV-Förderungen des Landes bezogen haben. Die Liste der Förderempfänger will man aus mehreren Gründen aber dennoch nicht veröffentlichen.

Während der Coronavirus-Pandemie litten auch in Vorarlberg Hotel- und Gastronomiebetriebe unter existenzgefährdenden Umsatzrückgängen. Das Land setzte daher damals parallel zu den ebenfalls ausgeschütteten Bundesförderungen eine eigene Unterstützung auf. Im Gegensatz zum Bund will man die Empfänger aber nicht veröffentlichen.

Chalet unter der Lupe

NEOS-Klubobmann Johannes Gasser kritisierte das Vorgehen der Landesregierung: „Die Coronahilfen des Landes gehören veröffentlicht, so wie auf Bundesebene. Die Vorarlberger Steuerzahler haben ein Recht zu erfahren, was mit ihren Geldern passiert ist.“ Außerdem könne man so nicht ausschließen, ob nicht etwa René Benko Landesgelder für sein „Chalet N“ erhalten habe.

Die Nobelskihütte ist derzeit im Rahmen der Berichterstattung über die Signa-Pleite in den Medien. Einerseits, weil die Luxushütte mit einem Kredit belastet wurde, andererseits, weil es Zweifel am vorgeblichen Hotelbetrieb im Chalet gibt. Es soll eigentlich als Privatdomizil genutzt worden sein, so der Verdacht. Die Finanz hat entsprechende Prüfungen eingeleitet.

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Land gegen Veröffentlichung

Die Daten der Förderungsempfänger will man beim Land aber weiterhin nicht veröffentlichen. Dafür werden mehrere Gründe genannt: So habe der Rechnungshof die Landesförderungen ja bereits geprüft, außerdem würden die Daten in die Transparenzdatenbank des Bundes eingespeist.

In dieser sind die Empfänger aber einerseits nicht einsehbar, andererseits findet sich die vom Land während der Pandemie ausgeschüttete „Investitionsprämie zum Wiederhochfahren der gewerblichen Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe und zur Förderung regionaler Wertschöpfungsketten“ gar nicht in der Transparenzdatenbank.

Bund veröffentlicht Daten

Es spreche aber auch der Datenschutz gegen eine Veröffentlichung, so die Landesregierung. Die Empfänger hätten beim Antrag auf die Förderung auch nicht wissen können, dass ihre Daten veröffentlicht werden. Bei aktuellen Förderungen sei das anders, die würden auch auf der Webseite des Landes veröffentlicht.

Außerdem befürchtet das Land, es könnten Geschäftsgeheimnisse der geförderten Unternehmen bedroht sein. Da die Gelder umsatzabhängig verteilt wurden, könne man so Rückschlüsse auf das Geschäftsvolumen der betroffenen Betriebe ziehen. Das trifft allerdings auch auf die Covid-19-Hilfen des Bundes zu. Der hat seine Unterstützungszahlungen über 1.500 Euro allerdings seit Oktober 2022 transparent veröffentlicht.