Kiesabbau
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Politik

Kiesstreit führte zu zwei Abwahlanträgen

In den kommenden Wochen müssen sich die beiden Bürgermeister von Götzis und Altach Abwahlanträgen stellen. Hintergrund ist die Einigung der beiden Gemeinden im langjährigen Kiesstreit. Die Opposition in beiden Gemeinden brachte daraufhin „Misstrauensanträge“ ein. Direkt gewählte Bürgermeister können aber nur durch Volksabstimmung abberufen werden.

Nachdem die Altacher Opposition Bürgermeister Markus Giesinger das Misstrauen ausgesprochen hat, haben vergangene Woche auch in Götzis Bürgerliste, Grüne FPÖ und Neos einen Antrag auf Abwahl des Gemeindeoberhauptes Manfred Böhmwalder eingebracht. Hintergrund ist die Einigung der beiden Bürgermeister im millionenschweren Streit um eine potenzielle Kiesgrube in Altach. Das Grundstück dort gehört der Marktgemeinde Götzis. Der Vergleich sieht eine Aufteilung der Einnahmen vor, mit denen weder die Altacher noch die Götzner Opposition zufrieden ist.

Vorwürfe gegen den Bürgermeister

Der neue Götzner Bürgermeister Böhmwalder habe es in der kurzen Zeit seit seinem Amtsantritt geschafft, einen Großteil der Gemeindemandatare zu verärgern, hieß es in einer gemeinsamen Presseaussendung der Opposition. Sie spricht von einem „Kiesskandal“ in dem der Bürgermeister 10 Millionen Euro an Altach verschenkt habe. Er habe auch eigenmächtig gegen aufrechte Beschlüsse der Gemeindevertretung gehandelt. Gegenüber der Neuen Vorarlberger Tageszeitung sprach Böhmwalder von „politischem Geplänkel“. Er weise die Vorwürfe entschieden zurück.

Nur Abwahl durch das Volk

Sowohl in Altach als auch in Götzis spricht die Opposition von Misstrauensanträgen. Allerdings können direkt gewählte Bürgermeister nicht von der Gemeindevertretung abgesetzt werden. Die Mandatare können nur eine Volksabstimmung zur Absetzung des Gemeindeoberhauptes beschließen. Dafür braucht es allerdings eine Zweidrittelmehrheit in der Gemeindevertretung. Sie gilt in beiden Fällen als unwahrscheinlich, weil die Bürgermeister über entsprechende Mehrheiten verfügen.