Mit dem Plakat an einer Felswand in rund 100 Meter Höhe setzt Extinction Rebellion ihren Protest gegen das Projekt „Tunnelspinne“ fort. Die hohen Kosten und die zu erwartenden ökologischen Folgen hätten zu einer breiten Ablehnung in der Bevölkerung geführt. Gleichzeitig fehle der Mut, sich von dem Projekt loszusagen und das Geld in Bildung, Gesundheit und eine nachhaltige Mobilitätswende zu investieren, schreibt Extinction Rebellion in einer Aussendung. Sie sprechen weiter von einem „Symbol verantwortungsloser Politik“.
Mahnwache und Protestaktion
„Der Widerstand gegen die Tunnelspinne ist mittlerweile alles andere als ein isoliertes Phänomen. Er ist Ausdruck eines wachsenden Unmutes in der Bevölkerung gegenüber einem aus der Zeit gefallenen, verschwenderischen und gefährlichen Bauprojekt“, sagte eine Sprecherin der Bewegung. Der Protestaktion ging eine angemeldete Mahnwache am Sparkassenplatz in Bregenz voraus, veranstaltet von der „Großelterngeneration für Enkelkindergeneration“.
Stadt Feldkirch will Plakat entfernen lassen
Die Stadt Feldkirch will das Plakat entfernen lassen. „Wir nehmen den Protest der Tunnelgegner:innen zur Kenntnis. Die Stadt hat als Grundeigentümerin den Auftrag erteilt, das Transparent zu entfernen. Die Weiterverrechnung der Kosten an die Verursacher:innen wird geprüft“, heißt es in einer Stellungnahme der Stadt Feldkirch auf Anfrage des ORF Vorarlberg.
Erneuter Protest vor Landhaus angekündigt
Die Aktion sei „ein weiterer Schritt im anhaltenden Kampf gegen die Tunnelspinne“, schreibt Extinction Rebellion. Für die nächste Landtagssitzung am kommenden Mittwoch wurde bereits eine weitere Aktion angekündigt: „Am 13. Dezember wird eine weitere eindrückliche und bunte Protestaktion folgen“.
Auch die Polizei weist darauf hin, dass auf verschiedenen Informationsplattformen zur Teilnahme an einer Versammlung vor dem Landhaus aufgerufen werde. Die Versammlungsfreiheit gewährleiste zwar das Recht, sich friedlich zu versammeln, doch es unterliege auch gewissen Beschränkungen. Gemäß Versammlungsgesetz darf während einer Landtagssitzung keine Versammlung innerhalb einer Bannmeile von 300 Metern durchgeführt werden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich strafbar machen.