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Finanzen

Bankkunde klagt gegen Kreditvergabe-Regeln

Seit über einem Jahr gelten für Baukredite verschärfte Regeln: Wer einen Kredit will, muss dafür mindestens 20 Prozent Eigenkapital besitzen. Das ist in der sogenannten KIM-Verordnung so festgelegt. Ein Bankkunde aus Vorarlberg will sich damit aber nicht abfinden. Er will diese Regelung kippen und ist dafür vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gezogen.

Ein Eigenheim, ob Haus oder Wohnung, ist für den Großteil der Menschen nur mit einem Kredit finanzierbar. Die Finanzmarktaufsicht hat jedoch mit der KIM-Verordnung die Bedingungen für eine Kreditzusage verschärft: Kreditnehmer brauchen derzeit 20 Prozent Eigenmittel, die Laufzeit darf 35 Jahre nicht übersteigen und die Rate darf maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen.

Ein betroffener Kreditnehmer fordert jetzt die Aufhebung der KIM-Verordnung durch den Verfassungsgerichtshof. Und es dürfte tatsächlich Schieflagen geben, meint Thomas Müller, Professor für öffentliches Recht an der Universität Innsbruck: „Ich glaube in der Tat, und da muss man dem Antragsteller tatsächlich Recht geben: Das ist eine ganz erhebliche Einschränkung der Vertragsfreiheit. Es handelt sich um einen massiven Grundrechtseingriff.“

Kreditrichtlinie vor Verfassungshof

Seit mehr als einem Jahr gelten für Baukredite verschärfte Regeln. Wer einen Kredit will, muss dafür mindestens 20 Prozent Eigenkapital besitzen. Das ist in der sogenannten KIM-Verordnung so festgelegt. Ein Bankkunde aus Vorarlberg will sich damit aber nicht abfinden. Er will diese Regelung kippen und ist dafür vor den Verfassungsgerichtshof gezogen.

Schwieriger Nachweis

Der VfGH könnte die Verordnung aufheben, wenn der Kreditnehmer belegen kann, dass die Verordnung nicht notwendig ist. „Und da muss er eine eigene Expertise gegen die Expertise des Gremiums für Finanzmarktstabilität und der Österreichischen Nationalbank setzen“, erklärt der Jurist: „Was meines Erachtens schwierig sein wird.“

Auch Banken fordern Aufhebung der KIM-Verordnung

Auch die Banken fordern die Aufhebung der KIM-Verordnung. Der Experte für öffentliches Recht hält das für alles andere als einfach: „Ich halte den Nachweis für sehr schwierig, weil diese Verordnung auf der Expertise des Finanzmarktstabilitätsgremiums und der Österreichischen Nationalbank fußt. Und wenn die sagen, diese Maßnahmen sind notwendig und angemessen, dann ist es natürlich sehr schwierig, dem entgegenzutreten. Ich sage nicht, dass es unmöglich ist.“

Immobilienkredite in der Krise

In Vorarlberg sind die Immobilienkredite – je nach Geldinstitut – um 50 bis 80 Prozent eingebrochen. Sollte der Verfassungsgerichtshof jedoch die Verordnung aufheben, würde das die Nachfrage für Baukredite wohl wieder sprunghaft ansteigen lassen.