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APA/GEORG HOCHMUTH
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Politik

Zweitwohnsitz-Abgabe kommt ab 1. Jänner

Nach dem Landtag hat am Dienstag nun die Vorarlberger Landesregierung die Einführung einer Zweitwohnsitz-Abgabe ab 1. Jänner 2024 beschlossen. Wohnungen, die mehr als die Hälfte des Kalenderjahres keine Hauptwohnsitz-Meldung haben, gelten dann als Zweitwohnsitz und können abgabenpflichtig werden. Gemeinden entscheiden über die Einführung.

Viele Wohnungen im Land – gerade im Unterland – stehen leer oder werden als Ferienwohnungen genutzt. Das ist der Vorarlberger Landesregierung ein Dorn im Auge. Denn dadurch wird das Wohnen teurer. Ziel der Zweitwohnsitzabgabe sei, dass künftig weniger Wohnungen leerstehen, so die Landesregierung am Dienstag nach der Regierungssitzung.

Zweitwohnsitz-Abgabe kommt ab 1. Jänner

Nach dem Landtag hat am Dienstag nun die Vorarlberger Landesregierung die Einführung einer Zweitwohnsitz-Abgabe ab 1. Jänner 2024 beschlossen. Wohnungen, die mehr als die Hälfte des Kalenderjahres keine Hauptwohnsitz-Meldung haben, gelten dann als Zweitwohnsitz und können abgabenpflichtig werden. Gemeinden entscheiden über die Einführung.

Unterland-Gemeinden wünschten Abgabe

17 Gemeinden, in denen viele Wohnungen leer stehen oder nur ein paar Wochen im Jahr als Ferienwohnung genutzt werden, haben sich mit dem Wunsch nach einer Zweitwohnsitz-Abgabe an die Regierung gewandt. Diesem Leerstand will man jetzt entgegenwirken, sagte Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP).

„Die Ziele dieses Gesetzes sind, dass wir einerseits den Wohnungsleerstand reduzieren wollen, indem wir einen größeren Anreiz zum Vermieten setzen durch eine neue Abgabe“, erklärte Schöbi-Fink: „Und andererseits wollen wir den Gemeinden, die viele Zweitwohnungen haben, auch die Möglichkeit bieten, ihren Infrastrukturaufwand, den sie auch durch Zweitwohnungen haben, teilweise zu decken.“

Gemeinden entscheiden Einfühung

Jede Vorarlberger Gemeinde kann selbst entscheiden, ob sie diese Abgabe einführt. Maximal müssen Eigentümer dann 2.775 Euro im Jahr für eine leerstehende Wohnung bezahlen, sagt Wohnbaulandesrat Marco Tittler (ÖVP). Er bezweifelt aber, dass dies zu einer anderen Nutzung der Wohnungen führe: „Was ich nicht glaube, ist, dass diese Höhe jemanden dazu veranlasst, die Wohnung dann nicht als Ferienwohnung beispielsweise zu nutzen – auch im unmittelbaren Umfeld des Bodensees. Das ist aber auch gar nicht der Zweck dieser Abgabe.“ Die Abgabe solle vielmehr den Gemeinden einen Überblick über Ferienwohnungen und leerstehende Wohnungen ermöglichen, sagt Tittler. Für ihn ist die Höhe vertretbar.