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ponsulak – stock.adobe.com
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Chronik

Die neuen Maschen der Onlinebetrüger

Internetbetrüger kommen immer wieder mit einer neuen Masche daher. Derzeit nehmen sie häufig Kontakt zu privaten Verkäufern über seriöse Kleinanzeigen-Plattformen auf. Opfer sind also oftmals die privaten Verkäufer, die sich Kontodaten und Sicherheitscodes entlocken lassen, warnt die Arbeiterkammer.

Bietet eine Privatperson etwas auf einer Gebraucht-Plattform zum Verkauf an, funktioniert die Masche der Betrüger häufig so: Zunächst einmal meldet sich ein angeblicher Käufer. Der erfragt die Kontodaten des Verkäufers, weil er ja das Geld für die Ware überweisen muss.

Gleichzeitig verleitet der angebliche Käufer den Verkäufer dazu, eine Überweisungs-TAN und ein Passwort für das Online-Banking herauszugeben. Mit diesen Daten wird dann so viel Geld vom Konto geräumt, wie das Transaktionslimit es zulässt. Als Argument für die Herausgabe der TAN werde etwa behauptet, der Käufer müsse das Konto des Verkäufers verifizieren.

Fünfstellige Euro-Summen abgehoben

Franz Valandro vom Konsumentenschutz der Vorarlberger Arbeiterkammer kennt etliche solcher Fälle. Auf diese Weise hätten Konsumenten und Konsumentinnen bereits fünfstellige Euro-Summen verloren. Valandro warnt davor, zusätzlich zu den Kontodaten eine TAN oder das Passwort für das Online-Banking herauszugeben.

Der Konsumentenschutz der AK betont, dass keinerlei Freigaben in den Banking-Apps oder die Weitergabe eines TAN notwendig sind, um eine Zahlung zu empfangen. Diese Schritte sind nur notwendig, um Zahlungen freizugeben. Der Käufer ist also gefordert, der Verkäufer nicht.

Zwei-Faktor-Authentifizierung

Das Online-Banking sei durch die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung gesichert. Der Begriff beschreibt die Absicherung des Online-Bankings durch mehr als ein Passwort, also etwa durch Passwort und TAN oder eine Kombination mit biometrischen Daten. Wenn man aber Passwort und schließlich die TAN herausgebe, könnten die Betrüger eine Transaktion finalisieren, sprich Geld vom Konto abheben. Nur die Herausgabe der Kontodaten wie IBAN und BIC, damit der Käufer für die Ware zahlen könne, sei natürlich unproblematisch, betont Valandro.

Transaktionslimit begrenzen

Der Konsumentenschützer rät auch dazu, generell das Transaktionslimit zu begrenzen – also die Summe, die maximal bei einem Vorgang oder in einem bestimmten Zeitraum von einem Konto abgehoben werden kann. Man könne das Limit etwa auf ein paar hundert Euro begrenzen – und wenn man dann einen größeren Kauf tätigen wolle, könne man das Limit für einen einmaligen Vorgang selbstständig im Online-Banking anheben, empfiehlt Valandro.

Der Konsumentenschützer kennt aber auch Fälle, bei denen es ein Transaktionslimit gab, die Betrüger aber mehrmals die gleiche Summe abheben konnten – eben weil der Kontobesitzer dem Betrüger gleich mehrfach eine TAN zukommen ließ. Dem Opfer wurde vorgegaukelt, die vorige TAN habe jeweils nicht funktioniert. In einem Fall habe eine Person gleich zehnmal eine TAN herausgegeben – und zehnmal 400 Euro verloren.

Betrüger locken auf andere Plattform

Ein derzeit gängiger Trick ist auch, denjenigen, der etwas auf einer seriösen Plattform verkaufen will, unter einem Vorwand auf eine andere Plattform zu locken und dort zur Eingabe von Kontodaten aufzufordern – eben inklusive TAN und Passwort. Das kann zum Beispiel der angebliche Link einer vermeintlichen Spedition sein, die die Ware abholen soll.

Das heißt, die Betrüger versuchen, zum Beispiel über Kommunikationskanäle wie E-Mail oder WhatsApp die Konsumenten und Konsumentinnen von den seriösen Seiten wegzulocken und dann über gefälschte Links und gefälschte Webseiten die Opfer zur Eingabe von Daten aufzufordern. „Dann ist höchste Vorsicht geboten, denn dann können die Sicherheitsmechanismen der Plattformen nicht mehr greifen. Dann bin ich quasi diesen Betrügern ausgeliefert“, so der AK-Konsumentenberater.

Betrüger fordern Geld für Zölle und Steuern

Ein weiterer aktuell häufig auftretender Trick sei auch, dass angebliche Käufer erklären, sie müssten Steuern oder Zölle vorab zahlen – und vor der Übersendung der Ware Geld vom Verkäufer verlangen.

Auch das komme immer wieder vor, dass ein Verkäufer auf diese Weise im Prinzip Geld dafür zahle, dass ihm jemand die Ware abkaufe, sagt Valandro. So habe ein Verkäufer schon 3.000 Euro gezahlt, dann sei der Kontakt abgebrochen und der Verkäufer sei auf seiner Ware sitzen geblieben.

AK empfiehlt Anzeige

Grundsätzlich gelte: Keine Zahlungsinformationen an Fremde weitergehen, von denen man nicht weiß, wie sie diese Zahlungsinformationen nutzen. Konsumenten und Konsumentinnen sollten bei der Herausgabe von sensiblen Daten sehr vorsichtig sein und sich bei Unsicherheiten an die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer wenden.

In der Regel sei es nach einer Zahlung an Betrüger oder einer Abhebung durch die Betrüger schwierig, das Geld zurückzubekommen. Dennoch rät der Konsumentenschützer zur Anzeige an die Polizei, denn es gebe immer wieder Fälle, in denen die Ermittler erfolgreich seien.

Warnung vor Fake-Shops

Ein gängiges Muster sind auch immer noch Fake-Shops im Internet, die beispielsweise mit Markenware zu günstigen Preisen locken, diese Waren aber nach Vorauszahlung nicht ausliefern. Die Shops gehen nach einiger Zeit offline.

Auch wenn viele Fake-Shops seriös aussehen und auf den ersten Blick nur schwer zu identifizieren sind, gibt es ein paar Anhaltspunkte, an denen man einen Fake-Shop erkennen kann.

Fakeshops erkennen: Tipps von Konsumentenschützern

  • Das Impressum
    Schauen Sie ins Impressum des Anbieters und überprüfen Sie die dortigen Angaben durch eine Recherche mit einer Suchmaschine. Zum Teil werden die Angaben zum Anbieter gestohlen, gefälscht oder sind gar nicht vorhanden. Ein Impressum muss die Adresse, einen Vertretungsberechtigten und eine E-Mail-Adresse sowie einen Verweis auf das Handelsregister mit entsprechender Nummer enthalten. Bei vielen Fake-Shops fehlt das Impressum.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
    Fehlen die AGB oder sind diese in schlechtem Deutsch verfasst, ist das ein deutliches Erkennungszeichen für einen Fake-Shop.
  • Dubioser Domainname
    Oft besitzen Fake-Shops einen Domainnamen, der zuvor bereits von einer anderen Firma oder Institution genutzt wurde. Dadurch kann es vorkommen, dass manche Fake-Shops den Namen eines inzwischen geschlossenen Handwerksbetriebs oder Restaurants haben. Wenn beispielsweise ein ehemaliger Handwerksbetrieb plötzlich Markenschuhe zum Schnäppchenpreis anbietet, dann könnte das ein Indiz für einen Fake-Shop sein.
  • Das Gütezeichen
    Überprüfen Sie Gütezeichen – und zwar mit einem Klick auf das Zeichen. Oft werden nur Fotos von Gütezeichen in den Webshop eingebaut. Öffnet sich nach dem Anklicken kein Zertifikat, das die Echtheit bestätigt, ist das Gütezeichen gefälscht.
  • Zahlung per Vorkasse
    Achten Sie auf sichere Bezahlformen. Oftmals bieten Fake-Shops lediglich Zahlung per Vorkasse an. Immer häufiger lassen Fake-Shops den Kunden zu Beginn der Bestellung aber auch aus verschiedenen Zahlungsweisen auswählen. Beim letzten Bestellschritt wird jedoch nur noch Vorkasse, beispielsweise in Form einer Überweisung, als einzige Zahlungsmöglichkeit angeboten. Zahlen per Vorkasse birgt das Risiko, dass das Geld vom Fake-Shop einbehalten wird. Bei Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte, kann der Betrag zurückgeholt oder der Kreditkartenbuchung widersprochen werden.
  • Domain-Endungen
    Auch wenn die Domain eine Endung wie .at oder .de beinhaltet, sagt dies nichts über den tatsächlichen Standort des Shopbetreibers aus. Er könnte irgendwo sitzen!

Internetseiten als Hilfestellung

Hilfe bietet auch die Internetseite Whatchlist, dort werden betrügerische Geschäftspraktiken abgebildet werden. Zudem verweist die Vorarlberger Arbeiterkammer auf einen Fake-Shop-Detector, dort kann man den Namen des Shops eingeben, der dann überprüft wird. Auch die deutsche Verbraucherzentrale bietet einen „Fakeshopfinder“ an.