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Energie

Strompreis: Außergerichtliche Einigung angestrebt

Nachdem der Vorarlberger Energiekonzern illwerke vkw wegen der Strompreiserhöhung Anfang April geklagt worden ist, hätte am Freitag die erste gerichtliche Verhandlung stattfinden sollen. Die ist aber vertagt worden, man will sich außergerichtlich einigen.

illwerke vkw und die Klägerseite haben Gespräche miteinander aufgenommen, um eine außergerichtliche Einigung erzielen zu können. Wie diese Einigung aber aussehen wird und ob so eine überhaupt zustande kommt, ist derzeit noch offen. Das werde sich im Laufe der nächsten Woche herauskristallisieren, sagt der Dornbirner Rechtsanwalt Clemens Pichler.

Der Anwalt hatte den Stromversorger wegen der Preiserhöhung Anfang April geklagt, weil diese aus seiner Sicht nicht zulässig war. Die illwerke vkw sehen das anders. Sollte nun keine Einigung zustande kommen, müssen wohl doch die Gerichte darüber entscheiden, wer recht hat. Die nächste Verhandlung wäre für übernächste Woche angesetzt.

illwerke vkw: Bei unrechtmäßiger Erhöhung – Geld zurück

Die illwerke vkw hat den Strompreis für Haushaltskunden per 1. April von zehn auf 24 Cent pro Kilowattstunde mehr als verdoppelt. Gleichzeitig führte die Landesregierung einen Stromrabatt ein, der – gemeinsam mit der Strompreisbremse des Bundes – den Strompreis auch nach dem 1. April mehr oder weniger konstant hält. Manchen Kunden trieb die Preissteigerung angesichts fallender Preise an den Strompreisbörsen dennoch die Zornesröte ins Gesicht.

Umgekehrt führte ein erstinstanzliches Urteil des Handelsgerichts Wien, das eine Anpassung der Verbund AG für unzulässig erklärte, zu Verunsicherung beim Energieversorger – auch wenn betont wurde, dass die Sachlage in Vorarlberg eine andere sei. Gemeinsam mit der Arbeiterkammer wurde versichert, dass Klagen nicht notwendig seien. Sollte die Erhöhung nicht rechtmäßig sein, werde das Geld zurückbezahlt, so illwerke vkw-Vorstand Christof Germann.

Dornbirner Rechtsanwalt strebt Sammelklage an

Manchen Kunden war das aber nicht genug. Der Dornbirner Rechtsanwalt Clemens Pichler strebt eine Sammelklage an, Hunderte Kunden seien dazu bereit, so Pichler. Etwa 50 hätten bereits Klage eingebracht und stünden nun ohne Stromvertrag da, denn die illwerke vkw kündigte den Klägern den Vertrag.

Die gekündigten Stromabnehmer können nun entweder zu einem anderen Anbieter wechseln oder mit der illwerke vkw einen neuen Vertrag per 1. Juli abschließen. Mitte April kündigte die illwerke vkw AG nämlich eine Senkung des Strompreises per 1. Juli auf 18,7 Cent pro Kilowattstunde an. Dieser Preis wurde bis 31. März 2025 garantiert – allerdings müssen sich Kunden aus Gründen der Rechtssicherheit, wie es hieß, aktiv für den Umstieg auf das noch namenlose Produkt entscheiden, sprich: einen neuen Vertrag abschließen.