Aufgrund der veröffentlichten Personen- und Hundebeschreibung kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Höchst Mitte April im sogenannten Gaißauer Ried eine Frau mit ihren zwei Hunden. Im Zuge der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich dabei um die gesuchte Hundebesitzerin handelte. Die 59-Jährige zeigte sich geständig. Sie wurde bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt.
Hundehalterin ergriff nach Biss die Flucht
Der 29-jährige Gasthaus-Angestellte hatte Ende Oktober vergangenen Jahres diverse Arbeiten im Außenbereich verrichtet. Dabei kam die 59-Jährige mit ihren Hunden vorbei, von denen einer nicht angeleint war. Dieser attackierte den Mann und fügte ihm am Bauch eine Bisswunde zu. Die 59-Jährige weigerte sich, ihre Personalien bekannt zu geben und verschwand unter dem Vorwand, ihre Hunde zu ihrem Fahrzeug zu bringen. Das Opfer musste im Landeskrankenhaus Bregenz behandelt werden und erstattete Anzeige – mehr dazu in: Hund biss Gasthaus-Mitarbeiter in den Bauch.
Weitergehen kann als Fahrerflucht eingestuft werden
Im Schnitt gehen in Vorarlberg laut Polizei rund 70 Anzeigen pro Jahr auf Hundebisse zurück. Neben zivilrechtlichen Konsequenzen wie dem Anspruch auf Schmerzengeld nach einem Hundebiss könne es auch zu einem strafrechtlichen Verfahren kommen, betont Reiterer.
So könne auf fahrlässige Körperverletzung geklagt werden. Wenn sich Hundebesitzer nach einem Vorfall einfach davon machen, drohen zudem weitere Konsequenzen, sagt Florin Reiterer, von der Bregenzer Rechtsanwaltskanzlei Reiterer Ulmer Rechtsanwälte.