Hundebiss aggressiver Hund
Getty Images/iStockphoto
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Chronik

Hundebiss kann als Körperverletzung gelten

In Gaißau ist ein Gasthaus-Mitarbeiter am Mittwochnachmittag von einem Hund in den Bauch gebissen worden. Die Hundehalterin ging nach dem Vorfall einfach weiter. In solchen Fällen drohen rechtliche Konsequenzen: Im Fall einer Verletzung kann ein Verfahren wegen Körperverletzung eingeleitet werden.

Ob Hundebesitzer für Bisse ihrer Hunde rechtlich verantwortlich gemacht werden können, hängt von den Umständen, unter denen jemand gebissen wurde, ab. „Wenn jemand beispielsweise einen Hund reizt und tritt und dadurch gebissen wird, wird man den Hundehalter nicht verantwortlich machen können“, erklärt Florin Reiterer, von der Bregenzer Rechtsanwaltskanzlei Reiterer Ulmer Rechtsanwälte.

Bei freilaufenden Hunden sei das anders: Wenn ein Hund, der aggressiv wirke, frei herumlaufe und beispielsweise beim Spazieren jemanden beiße, könne man das den Haltern mitunter vorwerfen, betont der Rechtsanwalt. Halterinnen und Halter müssen in solchen Fällen nachweisen können, dass sie für die Beaufsichtigung des Tieres gesorgt haben. Ansonsten könne es verwaltungsrechtlich so weit kommen, dass das Tier abgegeben werden muss.

Weitergehen kann als Fahrerflucht eingestuft werden

Im Schnitt gehen in Vorarlberg laut Polizei rund 70 Anzeigen pro Jahr auf Hundebisse zurück. Neben zivilrechtlichen Konsequenzen wie dem Anspruch auf Schmerzengeld nach einem Hundebiss könne es auch zu einem strafrechtlichen Verfahren kommen, betont Reiterer. So könne auf fahrlässige Körperverletzung geklagt werden.

Wenn sich Hundebesitzer nach einem Vorfall einfach davon machen, drohen weitere Konsequenzen. „Wenn man im Sinne der Fahrerflucht die Örtlichkeiten verlässt, kann man mitunter ein Problem bekommen, wenn man eine verletzte Person zurückgelassen hat“, erklärt Reiterer.

Wunden müssen nach Hundebiss versorgt werden

Medizinisch dürfe ein Hundebiss nicht unterschätzt werden, betont die Allgemeinmedizinerin Rosemarie Plötzeneder. Sie rät, in solchen Fällen immer eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen. „Wichtig ist, dass die Wunde gereinigt wird“, beschreibt sie. Zudem werde meist ein Antibiotikum verordnet, weil Hundebisse schwere Infektionen auslösen können. Dies wolle man mit einer prophylaktischen Antibiotika-Gabe verhindern. Dass man bei Hundebissen nicht lange zuwarten und sich besser gleich ärztliche Hilfe holen sollte betont auch Tobias Smodics vom Landeskrankenhaus Bregenz. Zudem sollte man die betroffene Stelle kühlen und ruhig halten.

Katzenbisse gefährlicher

Für Katzenliebhaberinnen und Katzenliebhaber kann übrigens keine Entwarnung gegeben werden. Katzenbisse seien noch ein Stück gefährlicher, weil sie noch tiefer in das Fleisch eindringen, erklärt Smodics. Die Keime können bei Katzenbissen auch schlechter herausfließen, weil ihre Zähne keinen großen Durchmesser haben. Außerdem könne es dort auch leichter passieren, dass die Wunde außerhalb zuwächst, sich im inneren aber noch immer Keime tummeln.

Personenbeschreibung der Hundehalterin

Bei der Hundehalterin in Gaißau handelt es sich um eine ca. 40 bis 50 Jahre alte Frau. Sie führte zwei Hunde mit sich. Einen kleinen weißen Hund, welcher angeleint war und einen freilaufenden schwarz/braunen, ca. kniehohen Hund. Die Polizei Höchst bittet nun Zeugen und die Hundebesitzerin selbst, sich zu melden.