Fernwärme
Robert Harson
Robert Harson
Wirtschaft

Fernwärme: Beschwerden häufen sich bei AK

Bei der Arbeiterkammer häufen sich die Beschwerden von Besitzerinnen und Besitzern von Fernwärme-Anlagen. Die Verträge seien großteils rechtswidrig, sagt Berater Paul Rusching. Es brauche dringend eine Regulierungsbehörde. Laut Energieinstitut ist das Heizen mit Fernwärme um 30 Prozent teurer als im Vorjahr.

Wer es zuhause weiterhin warm haben will, muss ab Samstag tiefer in die Taschen greifen. Ab April steigen die Strom- und Gaspreise im Land, abgefedert wird das aber durch die Strompreisbremse und verschiedenste Rabatte – mehr dazu in: Rabatte sollen Strom- und Gaspreiserhöhung abdämpfen.

Auch Fernwärme-Besitzerinnen und Besitzer leiden unter den aktuellen Preissteigerungen. Denn die Fernwärme-Preise setzen sich zu gleichen Teilen aus dem Verbraucherpreisindex, dem Holzpreis und dem Gas- und Ölpreis zusammen, sagt Michael Braun vom Energieinstitut.

Der Öl- und Gaspreis spiele deshalb eine große Rolle, weil Öl und Gas bei Biomasse-Anlagen als Back-up genutzt werden, beispielsweise bei Wartungen, Ausfällen oder an ganz kalten Tagen, wenn nicht genügend Fernwärme produziert werden kann, erklärt Braun. Das komme in Vorarlberg jedoch nur sehr selten vor (vier Prozent vom Gesamtverbrauch).

Rechtswidrige Verträge belasten Kunden

In Vorarlberg gibt es rund 50 Fernwärme-Anbieter. Während es für Strom- und Gas-Anbieter mit der e-control eine Regulierungsbehörde gibt, ist der Fernwärme-Markt noch völlig offen. Gespräche habe es diesbezüglich bereits auf Bundes- und auch Landesebene gegeben, jedoch sei noch nichts passiert, kritisiert Paul Rusching von der Arbeiterkammer.

Rusching: Wärmeversorgung als Grundbedürfnis

Seit Kriegsbeginn und der damit entstandenen Strom- und Gaskrise häufen sich bei der Arbeiterkammer die Beschwerden bezüglich Fernwärme-Anlagen. Hier gehe es jedoch nicht in erster Linie um die steigenden Preise, vielmehr sind die Verträge der verschiedenen Fernwärme-Anbieter großteils rechtswidrig, wenn man sie im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes betrachtet.

Hier geht es vor allem um die Preisgleitklausel, sagt Rusching. Die Anbieter können machen was sie wollen, das dürfe nicht mehr akzeptiert werden. Schließlich handle es sich auch bei der Wärmeversorgung um ein Grundbedürfnis.

AK: Land muss endlich reagieren

Bei der Arbeiterkammer werden die Beschwerden gesammelt. Dort sei man sich durchaus bewusst, dass es so nicht weiter geht. Rusching fordert die Landesregierung auf, endlich zu reagieren, die Arbeiterkammer werde es früher oder später tun.