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Verkehr

S18: „Lustenau Süd“ fehlt Rechtsgrundlage

Bei den Planungen für die Bodensee-Schnellstraße S18 pocht Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) vehement auf die Einhaltung des Bundesstraßengesetzes. Darin ist eine hochrangige Verbindung von Dornbirn nach St. Margrethen (CH) fixiert. Für die vom Ministerium favorisierte Landesstraße „Lustenau Süd“ fehle die Rechtsgrundlage.

Die von Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) favorisierte Variante für eine Straßenverbindung zwischen dem österreichischen und dem Schweizer Autobahnnetz werde das Land definitiv in keiner Form weiterverfolgen, sagte der Landeshauptmann nach der Regierungssitzung am Dienstag.

Wallner nachhaltig verärgert

Wallner zeigte sich nach wie vor spürbar verärgert über das Vorgehen des Bundesministeriums hinsichtlich der umstrittenen Bodensee-Schnellstraße (S18). Jahrelange Planungen der Betroffenen seien mit Füßen getreten worden, ebenso die Vertreter der Regierungen vor Ort.

Die St. Galler Regierung sei überhaupt nicht einbezogen worden, deren Aussage, dass eine Anschlussstelle nur in St. Margrethen (Kanton St. Gallen) möglich sei, bleibe aufrecht, sagte Wallner. Er verlange, dass das Bundesstraßengesetz zu 100 Prozent eingehalten werde – dass die Verbindung von Dornbirn weg nach St. Margrethen führen und hochrangig sein müsse, werde man „sicher nicht wieder diskutieren“, bekräftigte Wallner.

S18: „Lustenau Süd“ fehlt Rechtsgrundlage

Bei den Planungen für die Bodensee-Schnellstraße S18 pocht Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) vehement auf die Einhaltung des Bundesstraßengesetzes. Darin ist eine hochrangige Verbindung von Dornbirn nach St. Margrethen (CH) fixiert. Für die vom Ministerium favorisierte Landesstraße „Lustenau Süd“ fehle die Rechtsgrundlage.

Ministerium für Landesstraßen nicht zuständig

Dass es sich bei der von der Ministerin bevorzugten Variante um Landes- und Kantonalstraßen handeln soll, zeigt nach Ansicht des Landeshauptmannes, dass Wien Kosten abwälzen wolle und nicht an einer echten Entlastung interessiert sei. Für Landesstraßen habe Wien auch gar keine Zuständigkeit, erklärte Landesrat Marco Tittler (ÖVP). „Ich wüsste nicht, auf welcher Rechtsgrundlage die Ministerin hier einen Auftrag erteilen will.“ Das Land will nun in Ruhe mit der ASFINAG die CP-Variante weiter verbessern, die laut Tittler aus dem Bericht des Ministeriums als die beste hervorgegangen ist.

Ministerium prüfte eineinhalb Jahre Alternativen

Nach einem Nationalratsbeschluss hatte das Klimaministerium eineinhalb Jahre lang Alternativen zur von der Region geforderten Variante CP geprüft, um auf Grundlage des Bundesstraßengesetzes Möglichkeiten einer rascheren Verkehrsentlastung zu untersuchen. Laut Endbericht soll eine Variante „Lustenau Süd“ vertiefend geprüft werden, parallel dazu wird die Variante CP auf ihre Genehmigungsfähigkeit überprüft.

Die CP-Variante:

Bei der CP-Variante der S18 handelt es sich um eine etwa 8,5 Kilometer lange Ortsumfahrung Lustenau, ausgehend vom Autobahnanschluss Dornbirn-West nach St. Margrethen. Entlastet würde vor allem Lustenau, aber auch die Bodensee-Gemeinden; sie käme allerdings wohl nicht vor 2040.

CP-Variante S18
ASFINAG
Die vom Land favorisierte CP-Variante

Die Alternative „Lustenau Süd“:

Die Alternative „Lustenau Süd“ verliefe vom A14-Anschluss Dornbirn-Süd weiter in die Schweiz nach Diepoldsau bzw. Widnau zur Schweizer Autobahn A13 – allerdings handelt es sich nicht um eine höherrangige Straße.

S18: Variante Lustenau Süd
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Die vom Ministerium favorisierte Variante „Lustenau Süd“

Heuer 159 Mio. für Hoch- und Straßenbau

Vorarlberg investiert 2023 knapp 159 Millionen Euro in den Hoch- und Straßenbau. Damit wolle man auch Konjunkturimpulse setzen, sagte Landeshauptmann Wallner am Dienstag.

In den Straßenbau investiert das Land heuer 92 Millionen Euro – 17,7 davon in den Feldkircher Stadttunnel, 6,2 Millionen in den Neubau der Rheinbrücke Hard-Fußach.

Für den Hochbau sind knapp 67 Millionen Euro vorgesehen, die laut Wallner vor allem in die Bereiche Bildung und Gesundheit fließen: 39 Millionen entfallen auf die Krankenhaus-Betriebsgesellschaft, zwölf Millionen auf Bildungseinrichtungen.