Die Situation in Vorarlberg ist ähnlich wie die damals in Wien beim Lobau-Tunnel. Die geplante Bodensee-Schnellstraße (S18) steht wie auch der Lobau-Tunnel im Bundesstraßengesetz, das der Nationalrat beschlossen hat. Darin ist von einer Schnellstraße vom „Knoten bei Dornbirn (A 14) bis Staatsgrenze bei Höchst“ die Rede. An dieses Gesetz muss sich die ASFINAG halten, wenn sie Autobahnen und Schnellstraßen baut.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) ist zwar die Chefin der ASFINAG, kann ihr aber nichts anordnen, was gegen das Gesetz spricht, sagte Jurist Heinz Mayer von der Universität Wien. „Dann ist es eine Gesetzesverletzung, und dann könnte sie von der Mehrheit des Nationalrats beim Verfassungsgerichtshof mit einer Ministeranklage bedacht werden“, sagte Mayer.
Jurist: Rechtlich keine Kompetenz für Klage
Auch Juristen ist unklar, was Wallner mit der Klage meinte. „Was er damit meinen könnte, weiß ich nicht. Eine Klage gegen die Ministerin kommt in diesem Zusammenhang überhaupt nicht in Betracht. Er kann sich politisch gegen die Vorgangsweise der Ministerin wehren, aber rechtlich hat er überhaupt keine Kompetenz“, sagte Jurist Mayer.
Von Wallners Büro kam zur Frage, welche Klage denn gemeint war folgende Antwort: „Allfällige rechtliche Schritte würden davon abhängen, wie das Ministerium mit der CP-Variante umgeht.“