Selbsttests aus der Apotheke, Mehrere Teststäbchen, Testflüssigkeit etc auf einem Holztisch
ORF/Blum
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Coronavirus

Wie der Selbsttest zum Eintrittstest wird

Die Selbsttests spielen bei den Öffnungsschritten in Vorarlberg eine große Rolle. Sie gelten als Zutrittsbescheinigung für Veranstaltungen und für Kinder und Jugendliche, die Sport in geschlossenen Räumen machen wollen. Damit der Test aber gilt, muss er digital bestätigt werden.

Einen wichtigen Baustein der Testkapazität-Ausweitung bilden die Selbsttests. Vorarlberg hat eine Onlineplattform programmiert, auf der man ab Montag durchgeführte negative Selbsttests hochladen kann. Die entsprechende digitale Bestätigung (nicht älter als 24 Stunden) gilt als Zutrittsbescheinigung für Veranstaltungen, für außerschulische Jugendarbeit und für die Sportausübung von Jugendlichen unter 18 Jahren in geschlossenen Räumen.

Selbsttests – was gilt

Ohne Corona-Test geht fast gar nichts. Für die Gastronomie brauchen wir einen negativen Corona-Test von der Teststraße oder der Apotheke. Bei Kulturveranstaltungen reicht der Selbsttest – allerdings nur, wenn er quasi amtlich bestätigt ist.

So funktionieren die Selbsttests

Um die Selbsttests möglichst fälschungssicher zu gestalten, wurden einige Vorkehrungen getroffen. So gehört zu jeder Selbsttestpackung ein QR-Code, den man auf den Selbsttest kleben muss. Bei der Anmeldung auf der Onlineplattform erhält man eine ID-Nummer, die ebenfalls auf dem Test eingetragen werden muss. Dann gilt es, den Ergebnisstreifen aufzubringen.

Nachdem man ein Bild vom Selbsttest gemacht hat, muss man ihn mit einem Stift entwerten und ein zweites Foto anfertigen. Diese beiden Bilder sind hochzuladen. In weiterer Folge erhält man eine Bestätigung per E-Mail und SMS.

Möglich ist auch, den Selbsttest in einer Teststation unter Aufsicht durchzuführen, dann ist er einem Antigen-Test gleichgestellt.

Tests nicht vollkommen fälschungssicher

Sicherheitslandesrat Christian Gantner (ÖVP) räumte ein, dass die Selbsttests nicht vollkommen fälschungssicher sind, man setze aber großes Vertrauen in die Bevölkerung. Personen, denen das Selbsttest-Handling zu kompliziert sei, sollen im Familien- und Bekanntenkreis um Hilfe fragen, bat Gantner – oder sich in einer Teststation testen lassen.

Gilt nicht für Wirtshaus-Besuch oder Friseur

Für die Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung oder den Besuch im Wirtshaus reicht ein solcher Selbsttest hingegen nicht. Dazu muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgewiesen werden.

Eine Million Selbsttests bestellt

Das Land hat eine Million Selbsttests bestellt, 300.000 wurden bereits an die Gemeinden ausgeliefert. Jeder Bewohner kann kostenlos zwei Tests pro Woche im Rathaus beziehen. Auch in der Apotheke sind Selbsttests erhältlich.

Die unterschiedlichen Test-Arten

PCR-Test: Ein PCR-Test berechtigt zur Sportausübung in geschlossenen Räumen für Heranwachsende unter 18 Jahren, zum Besuch von Veranstaltungen und zur außerschulischen Jugendarbeit. Darüber hinaus gilt er für körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, Berufsgruppen-Testungen und Pendler sowie anderweitige Einreisegründe. Ein solcher Test kann in Vorarlberg nur in den Teststraßen in Dornbirn und Bludenz abgenommen werden. Als Zutrittsberechtigung gilt ein PCR-Test innerhalb von 72 Stunden nach Abnahme.

Antigentest: Ein Antigentest, der in einer befugten Stelle unter Aufsicht durchgeführt wurde, berechtigt zur Sportausübung in geschlossenen Räumen für Heranwachsende unter 18 Jahren, zum Besuch von Veranstaltungen und zur außerschulischen Jugendarbeit. Darüber hinaus gilt er für körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, Berufsgruppen-Testungen und Pendler sowie anderweitige Einreisegründe. Als Zutrittsberechtigung gilt ein Antigentest innerhalb von 48 Stunden nach Abnahme.

Selbsttest: Ein CoV-Test zur Eigenanwendung („Selbsttest“), der über die Testplattform des Landes Vorarlberg registriert wurde, berechtigt zur Sportausübung in geschlossenen Räumen für Heranwachsende unter 18 Jahren, zum Besuch von Veranstaltungen und zur außerschulischen Jugendarbeit. Als Zutrittsberechtigung gilt ein Selbsttest innerhalb von 24 Stunden nach Abnahme.

Ausnahmen der Testpflicht

Personen, die in den vergangenen sechs Monaten an Covid-19 erkrankt sind, sind von der Testpflicht ausgenommen. Sie können das mit einer ärztlichen Bestätigung, einem Nachweis über neutralisierende Antikörper (für einen Zeitraum von drei Monaten) oder einem behördlichen Absonderungsbescheid nachweisen. Geimpfte Personen sind von der Testpflicht nicht ausgenommen.