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Coronavirus

Der dritte harte Lockdown beginnt

Heute tritt der dritte harte Lockdown in Kraft. Geschäfte, Restaurants, Kultureinrichtungen und viele Freizeitbetriebe bleiben geschlossen. Es gelten auch wieder rund um die Uhr Ausgangsbeschränkungen.

Der Lockdown startet am Stefanitag, dem 26. Dezember und endet für alle am 24. Jänner. Allerdings ist die Möglichkeit eines früheren „Freitestens“ geplant: Wer an den (für 15., 16. und 17. Jänner vorgesehenen) Gratismassentests teilnimmt und dann ein negatives Ergebnis vorlegen kann, darf den Lockdown am 18. Jänner beenden – Details dazu sind noch nicht bekannt. Für Silvester gibt es keine Ausnahmen, zum Jahreswechsel gelten alle Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen.

Ausgangsbeschränkungen

Die Ausgangsbeschränkungen gelten wieder rund um die Uhr. Der eigene private Wohnbereich darf dann auch tagsüber nur aus bestimmten Gründen verlassen werden. Gestattet sind die Fahrt in die Arbeit, das Erledigen notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (etwa der Einkauf) und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen. Auch der Aufenthalt im Freien zur „körperlichen und psychischen Erholung“ ist erlaubt (etwa für Spaziergänge und Individualsport). Die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen fällt ebenfalls wieder unter die Ausnahmen.

CoV: 64 Neuinfektionen und zwei Todesopfer

Die Zahl der in Vorarlberg aktiv mit dem Coronavirus Infizierten ist am Christtag um 94 auf 1.202 gesunken. Die Situation in den Krankenhäusern bleibt weiter stabil. Allerdings sind seit Freitag zwei weitere Erkrankte am oder mit dem Coronavirus gestorben. Damit steigt die Zahl der Todesopfer in Vorarlberg auf 208.

Kontaktbeschränkungen

Kontakte sind im dritten Lockdown wieder stark eingeschränkt. Gestattet sind nur Treffen zwischen einem Haushalt (eine oder mehrere Personen) und einer Einzelperson eines anderen Haushalts. Das gilt explizit auch für Privatbereiche außerhalb des Wohnbereichs wie Gärten, Scheunen, Schuppen und Garagen. Grundsätzlich ausgenommen von den Beschränkungen sind u. a. das Treffen mit dem Lebenspartner und Aufsichtspflichten über minderjährige Kinder. So können etwa beide Großeltern mehrere Geschwisterkinder gleichzeitig beaufsichtigen. Die Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder kann auch durch Personen wahrgenommen werden, die nicht dem Familienkreis zuzurechnen sind – etwa Babysitter, Tageseltern, Nachbarn.

Einreisebeschränkungen

Weiterhin aufrecht sind die seit 19. Dezember geltenden Einreisebeschränkungen nach Österreich. Alle Personen, die bis zum 18. Jänner nach Österreich einreisen, müssen sofort eine zehntägige Quarantäne antreten. Die Quarantäne kann durch einen negativen PCR-oder Antigen-Test früher beendet werden, der frühestens am fünften Tag möglich ist. Ausgenommen sind lediglich Einreisen aus Staaten, deren CoV-Belastung noch immer gering ist (Australien, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, Vatikan, Finnland, Irland).

Ebenfalls ohne Restriktionen einreisen dürfen etwa regelmäßige Pendler und Personen, die in die Enklaven Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen. Ohne Test kommen können auch jene, die mindestens einmal pro Monat zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen – oder bei schweren Krankheitsfällen, Todesfällen, Begräbnissen, Geburten im Familienkreis.

Bildungseinrichtungen

Alle Schulen starten nach Ende der Weihnachtsferien mit 7. Jänner im Distanzunterricht, die Schülerinnen und Schüler bleiben also zu Hause. Für Schüler bis 14 Jahre wird es bei Bedarf an den Schulen wieder Betreuung und Lernunterstützung geben. Der Präsenzunterricht soll mit 18. Jänner wieder aufgenommen werden, einen CoV-Test braucht es für den Schulbesuch nicht. In Kindergärten ist die Besuchspflicht im letzten Kindergartenjahr aufgehoben. Die Universitäten bleiben im Distance-Learning.

Handel und Dienstleistungen

Der Handel sperrt bis auf die Grundversorger (u. a. Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken, Post, Banken, Trafiken, Tankstellen) bis einschließlich 17. Jänner zu. Auch hier besteht die Maskenpflicht (für Kunden und Mitarbeiter). Für Kundenbereiche gilt eine Zutrittsbeschränkung: Pro Kunde müssen mindestens zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Neu ist die Ausnahme für die Abholung von bestellten Waren, geschlossene Räumlichkeiten dürfen dabei aber nicht betreten werden. Alle „körpernahen“ Dienstleistungen wie Friseure müssen wieder schließen. Erlaubt bleiben Besuche von Kfz- und Fahrradwerkstätten.

Gastronomie und Tourismus

Die gesamte Gastronomie bleibt für den Kundenbetrieb geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist im Zeitraum von 6.00 bis 19.00 Uhr weiterhin gestattet. Dabei dürfen weiterhin keine offenen alkoholischen Getränke verkauft werden. Lieferservices bleiben ohne zeitliche Beschränkung erlaubt. Von der Schließung sind neben Restaurants auch Bars und sämtliche Nachtlokale betroffen. Ab 18. Jänner sollen aus aktueller Sicht auch die Beherbergungsbetriebe wieder öffnen dürfen.

Sport und Skibetrieb

Sport im Freien alleine ist wie seit Beginn der Pandemie weiter erlaubt. Outdoor-Sportstätten (etwa Loipen und Eislaufplätze) bleiben geöffnet, es gilt ein Mindestabstand und zehn Quadratmeter pro Person. Den Landesbehörden ist es wieder gestattet, in ihrem Ermessen Skibetrieb zu ermöglichen. Bei der Liftbenützung sowie in den Wartebereichen ist das Tragen einer FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) für Personen ab 15 Jahren verpflichtend, jüngere Kinder brauchen keine Maske zu tragen. Geschlossene oder abdeckbare Lifte (Gondeln, Kabinen, abdeckbare Sessellifte) dürfen nur zur Hälfte belegt werden – das gilt nicht, wenn ausschließlich Personen aus demselben Haushalt befördert werden.

Alle Kontaktsportarten (wie z. B. Fußball) bleiben untersagt. Sportstätten im Inneren sind für Hobbysportler weiterhin geschlossen. Sobald diese Sportstätten wieder öffnen, soll ein negatives Testergebnis die Voraussetzung zur Nutzung sein.