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Bußjäger: „Verfassung hat sich bewährt“

Am Nationalfeiertag wird noch einmal deutlich gemacht, was für eine innenpolitisch turbulente Zeit Österreich zuletzt erlebt hat – Stichwort: „Ibiza-Video“ und vorzeitige Neuwahlen. Aus Sicht des Bludenzer Verfassungsjuristen Peter Bußjäger hat sich die Bundesverfassung bewährt.

Das Regelwerk der Republik Österreich sei heuer auf dem Prüfstand gewesen, sagt Bußjäger. Der Bundespräsident habe die Verfassung aber immer sehr vernünftig angewendet.

Experte gegen dauerhafte Expertenregierung

Dem Wunsch zahlreicher Bürger, dass auch künftig eine Expertenregierung die Geschicke des Staates lenken sollte, kann Bußjäger hingegen nichts abgewinnen.

Peter Bußjäger
Peter Bußjäger ist Professor für Verfassungsrecht an der Universität Innsbruck.

Sendungshinweis
Das gesamte Interview mit Universitätsprofessor Peter Bußjäger Samstag, 26.10.2019 in den Mittagsnachrichten von ORF Radio Vorarberg um 12.30 Uhr.

„Ich bin mit der Übergangsregierung sehr zufrieden, weil sie sich darauf beschränkt, was ihre Aufgabe ist – nämlich zu verwalten. Aber Sinn einer Regierung ist es nun mal, Politik zu betreiben, eine bestimmte Linie vorzugeben, die dann vor dem Wählerwillen Bestand hat oder nicht. Aber das ist nun mal in der Natur des politischen Systems gelegen“, so Bußjäger im Interview mit ORF Radio Vorarlberg.

Zentralisierungsdruck

Maßgebliche Themen werden in den nächsten Jahren Pflege, Krankenhäuser, Gesundheit und Klimaschutz sein. Themen, bei denen der Bund maßgeblich Zuständigkeiten beansprucht, sagt Bußjäger. Da entstehe ein Zentralisierungsdruck, dem sich die Landespolitik entgegenstellen müsse.

Niedrige Wahlbeteiligung

Dass die Wahlbeteiligung an der Vorarlberger Landtagswahl nur bei 61 Prozent lag, erklärt Bußjäger zum einen mit einer gewissen Zufriedenheit mit dem System. Auf der anderen Seite hänge es sicher mit der Erkenntnis der Wähler zusammen, dass die wichtigen Dinge in Wien entschieden werden.

Vorzugsstimmen ohne Vorzug

Bußjäger kritisiert die Umreihungen, die nach der Wahl bei NEOS und FPÖ stattgefunden haben – mehr dazu in Vorzugsstimmen: Partei- oder Wählerwille? .

„Im Fall der NEOS ist es noch besonders traurig, weil es um die Zahl der Vorzugsstimmen geht. Hier hat Fabienne Lackner nach meinem Wissen ihre Konkurrenten überall deutlich überholt. Als die neue Vorzugsstimmenregelung vor einigen Jahren eingeführt wurde, war das Totschlag-Argument, von Vorzugsstimmen profitieren in erster Linie Männer. Hier hätte eine Frau profitiert und sie kommt trotzdem nicht zum Zug“, so Bußjäger.

Kritik an Wahlkreisen

Kandidaten dürfen in allen Wahlbezirken antreten. Das mag den Kleinparteien nützen, weil sie dadurch flexibler agieren können, sagt der Verfassungsrechtler. „Aus wahlpoltiischer Sicht ist es einfach seltsam, dass Kandidaten für mehrerer Wahlkreise kandidieren, weil: warum gibt es dann die Wahlkreise“, fragt Bußjäger.