Politik

Neue Sozialhilfe verzögert sich

Der Vollzug des neuen Mindestsicherungsgesetzes wird sich in Vorarlberg laut Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) um mindestens ein halbes Jahr verzögern. Ursprünglich hätten sie mit Beginn des neuen Jahres wirksam werden sollen.

Die umstrittene neue Sozialhilfe ist ja noch unter der türkis-blauen Bundesregierung mittels beschlossenem Grundsatzgesetz in Kraft getreten. Bis Ende des Jahres müssten die Länder eigentlich ihre Ausführungsgesetze dazu fertig haben, um die neuen Vorgaben ab 1. Jänner 2020 zu vollziehen. Das gehe sich nie aus, sagt Wiesflecker.

Wiesflecker: „Vollzug als große Herausforderung“

„Wir bereiten im Hintergrund ein Ausführungsgesetz vor. Wir loten im Moment sehr stark Spielräume aus. Wir sind in Abstimmung mit den Bundesländern Tirol und Salzburg, wie die ihre Ausführungsgesetze gestalten, weil wir doch sehr ähnliche Voraussetzungen haben – im Bereich des teuren Wohnens und des höheren Lebensstandards im Westen“, so die Landesrätin. Eine ausgearbeitete legistische Vorlage werde dem Landtag voraussichtlich im kommenden Februar oder März unterbreitet.

Audio: Landesrätin Katharina Wiesflecker im Gespräch mit ORF-Redakteur Andreas Feiertag

Auch der Vollzug stelle das Land vor große Herausforderungen, sagt Wiesflecker. Das Bundesgesetz sei nämlich in bestimmten Bereichen viel detaillierter als die vorherige Regelung. „Das heißt, wir müssen auch von der EDV, von der Schulung der Mitarbeiter auf den Bezirkshauptmannschaften, hier Zeit einplanen. Und in Umsetzung kann man dann frühestens Mitte des nächsten Jahres gehen“, so Wiesflecker.

Katharina Wiesflecker, Landesrätin für Frauen und Soziales (Grüne)
VLK/A.Serra
Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker rechnet mit Verzögerungen bei der neuen Mindestsicherung.

Sie geht nicht davon aus, dass es für Vorarlberg zu Problemen kommt, wenn sich die Umsetzung verzögert – zumal sowohl im Land als auch auf Bundesebene Wahlen anstehen und in Folge Regierungen gebildet werden müssen.

Hoffen auf Verfassungsgerichtshof

Wiesflecker hofft noch immer darauf, dass der Verfassungsgerichtshof der neuen Mindestsicherung die Zähne zieht. Der Verfassungsgerichtshof könnte bereits im Oktober eine Entscheidung fällen. Die Länderkammer hat ja beim Höchstgericht moniert, dass der Bund regionale Kompetenzen beschneide, indem er die Spielräume der Länder einschränkt. Diese will Wiesflecker in jedem Fall so weit ausdehnen, dass es zu keiner Zunahme von Armut in Vorarlberg kommt – und wenn nötig vielleicht sogar über das Ziel schießen.

Wiesflecker dazu: „Ich nenne das ‚Spielräume ausschöpfen‘. Man kann sich da aus den Bundesländern, glaube ich, auch etwas trauen. Und der Bundesgesetzgeber muss dann entweder einklagen, dass das Landesgesetz oder das Ausführungsgesetz nicht dem Bundesgesetz entspricht.“

Sachleistungen gegen Kinderarmut

Konkret geht es laut Wiesflecker um zwei Bereiche. Zum einen verschärfe das neue Bundesgesetz die Kinderarmut. Daher will das Land laut Soziallandesrätin betroffene Familien mit drei oder mehr Kindern mit Sachleistungen helfen. Zum anderen werde die Mindestsicherung für jene Menschen um 35 Prozent gekürzt, die nicht über ein gewisses deutsches Sprachniveau verfügen. Diesen Personen müsse monatlich soviel Geld zukommen, dass sie davon überleben können, sagt Wiesflecker.