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LPD Vorarlberg
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Chronik

90 km/h zu schnell: Wieder Motorrad beschlagnahmt

Die Polizei hat am Samstag im Bregenzerwald erneut ein Motorrad wegen massiver Geschwindigkeitsübertretung beschlagnahmt. Der 55-jährige Lenker war auf der Bregenzerwaldstraße (L200) von Mellau in Richtung Au mit 178 km/h unterwegs.

Der Motorradlenker wurde am Samstagnachmittag gegen 14.00 Uhr von einer Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung angehalten und kontrolliert. Der Österreicher war mit einem Motorrad der Marke KTM (Super Duke) auf der L200 zwischen Mellau und Au mit 178 km/h unterwegs, erlaubt sind 80 km/h. Die Fahrt des 55-Jährigen wurde auf Video aufgezeichnet, damit wurde die Übertretung ausgewertet. Dabei ergab sich eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 169 km/h.

Fahrt von Zivilstreife gefilmt

Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen, die seit März 2024 gelten, wurde das Motorrad von den Beamten vor Ort vorläufig beschlagnahmt. Diese neuen Gesetze ermöglichen es der Polizei, bei schweren Verkehrsverstößen sofort zu handeln und Fahrzeuge zu beschlagnahmen. Das Motorrad wurde der zuständigen Behörde übergeben, die nun über weitere Maßnahmen entscheidet. Erst am 1. Mai wurde ebenfalls im Bregenzerwald ein Motorrad beschlagnahmt, der Lenker war mit über 190 km/h statt der erlaubten 80 km/h auf der L200 unterwegs.

Beschlagnahmebestimmungen

Die Organe der Straßenaufsicht haben die Möglichkeit, Fahrzeuge vorläufig zu beschlagnahmen, wenn mit technischen Hilfsmitteln festgestellt wurde, dass der Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschritten hat.

Rechtsfolgen für den Lenker bei Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als 80 km/h innerhalb des Ortsgebietes bzw. 90 km/h außerhalb des Ortsgebietes:

• Geldstrafe: 500 bis 7.500 Euro
• Führerscheinentzug: mindestens 6 Monate
• Nachschulung
• Im Wiederholungsfall (4 Jahre): Amtsärztin/Amtsarzt und verkehrspsychologische Untersuchung