Motorrad beschlagnahmt
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Chronik

Über 100 km/h zu schnell: Motorrad beschlagnahmt

Die Polizei hat am Mittwoch das Motorrad eines deutschen Lenkers wegen einer massiven Geschwindigkeitsübertretung beschlagnahmt. Der 36-Jährige war auf der Bregenzerwald Straße (L200) in Schnepfau statt mit den erlaubten 80 km/h mit über 190 km/h unterwegs.

Am 1. Mai 2024 wurde ein deutscher Motorradfahrer nach einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung auf der L200 in Schnepfau von einer Zivilstreife der Polizei gestoppt. Der 36-jährige Fahrer war mit einer Ducati mit über 200 km/h unterwegs, anstatt der erlaubten 80 km/h. Aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen, die seit März 2024 in Kraft sind, wurde das Motorrad an Ort und Stelle vorläufig beschlagnahmt und der Behörde übergeben.

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Fahrt wurde von Zivilstreife gefilmt

Die Fahrt des Motorradfahrers wurde mittels Video aufgezeichnet und die Geschwindigkeitsüberschreitung ausgewertet. Die Auswertung ergab eine Geschwindigkeit von 191 km/h, mehr als das Doppelte der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen.

Neue gesetzliche Bestimmung seit März

Aufgrund der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung und der neuen gesetzlichen Bestimmungen, die seit März 2024 gelten, wurde das Motorrad des Fahrers vorläufig beschlagnahmt. Diese neuen Gesetze ermöglichen es der Polizei, bei schweren Verkehrsverstößen sofort zu handeln und Fahrzeuge zu beschlagnahmen. Das Motorrad wurde der zuständigen Behörde übergeben, die nun über weitere Maßnahmen entscheidet.

Beschlagnahmebestimmung

Die Organe der Straßenaufsicht haben die Möglichkeit, Fahrzeuge vorläufig zu beschlagnahmen, wenn mit technischen Hilfsmitteln festgestellt wurde, dass der Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschritten hat.

Rechtsfolgen für den Lenker bei Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als 80 km/h innerhalb des Ortsgebietes bzw. 90 km/h außerhalb des Ortsgebietes:

• Geldstrafe: 500 bis 7.500 Euro
• Führerscheinentzug: mindestens 6 Monate
• Nachschulung
• Im Wiederholungsfall (4 Jahre): Amtsärztin/Amtsarzt und verkehrspsychologische Untersuchung