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Grüne wegen zu spät gemeldeter Spende verurteilt

Die Vorarlberger Grünen haben eine Parteispende zu spät gemeldet. Die Bundespartei ist dafür vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Bei der Partei spricht man von einem Versehen.

Das Parteiengesetz legt Transparenzregeln für die politischen Parteien fest. Unter anderem müssen sie einmal jährlich Spenden über 150 Euro mit den Namen der Spender an den Rechnungshof melden. Bei Spenden über 2.500 Euro ist eine unverzügliche Meldung vorgesehen. Die Vorarlberger Grünen haben diese Meldung in einem Fall unterlassen. Sie hätten die Information früher an die Bundespartei weitergeben müssen, die wurde dafür bestraft. Hintergrund ist die Spende eines Vereins an die Ortsgruppe Höchst.

Spende zwischen Vereinen

Die betreffende Spende des Vereins „Höchste Zeit“ war am 20. Jänner 2021 bei den Höchster Grünen eingegangen. Die Meldung an den Rechnungshof erfolgte aber erst am 4. Mai 2022 – zu spät, wie der Rechnungshof befand. Man habe die Funktionärinnen und Funktionäre wiederholt über die Meldepflichten informiert, rechtfertigten sich die Grünen. Es handle sich um ein Versehen auf lokaler Ebene. Man müsse auch bedenken, „dass die jeweils berichtspflichtigen Personen … ihre Tätigkeiten ehrenamtlich ausüben“.

Den Hintergrund der Spende bilden die verwobenen Organisationsstrukturen der Grünen. 2020 erkannten die Vorarlberger Landespartei den „Verein zur Unterstützung nachhaltiger Gemeindepolitik“ als grüne Gemeindeorganisation in Höchst an. Damals fragte die Partei noch beim Rechnungshof nach, ob sie das Vermögen des Vereins nun als Spende melden müssten – was dieser verneinte.

Bei der Spende des Vereins „Höchste Zeit“ im Jahr 2021 wäre das aber anders gewesen. Damals flossen 7.500 Euro an den nun als Ortsgruppe der Grünen geltenden „Verein zur Unterstützung nachhaltiger Gemeindepolitik“. Zwischen beiden Organisationen besteht ein Naheverhältnis. Bei Wahlen kandidiert man als „Höchste Zeit und die Grünen“. Die Spende hätte trotzdem sofort gemeldet werden müssen. Als Grund für die Verspätung nennen die Grünen die selbständige Kontoführung der Höchster. Dadurch habe die Landespartei erst später von der Spende erfahren.

Strafe in Höhe der Spende

Der Rechnungshof hat wegen des Vorgangs beim zuständigen Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat in Wien eine Strafe gegen die Bundespartei der Grünen beantragt. Dass die Höchster Ortsgruppe die Spende nicht absichtlich zu spät gemeldet hat, ist laut UPTS nicht relevant. Für einen Verstoß gegen die Transparenzregel sei „ein Verschulden der politischen Partei nicht erforderlich“. Man müsse auch nicht darüber diskutieren, was unter einer „unverzüglichen“ Meldung zu verstehen sei, „wenn die den relevanten Grenzbetrag überschreitenden Spenden erst jeweils rund 16 Monate nach Einlangen bekannt gegeben werden.“

Der Senat rechnete den Grünen aber an, dass es sich um ein erstmaliges Vergehen gehandelt hatte. Gemeinsam mit einer verspäteten Meldung aus Kärnten konnte man daher „in beiden Fällen mit der Mindestgeldbuße das Auslangen“ finden. Die Strafe beträgt genau jene 7.500 Euro, die die Spende ausgemacht hat. Die Partei kann gegen die Entscheidung nun noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben. Der UPTS hat wegen anderer Verstöße gegen das Parteiengesetz gleichzeitig weitere Strafen gegen die Grünen sowie gegen die SPÖ und die FPÖ ausgesprochen.