„Die größten Bedenken waren rein optisch. Wir sind der Meinung, dass so kleine Windkraftanlagen in einer Tourismusgemeinde nicht in ein schönes Ortsbild passen“, betont Konzett. Dementsprechend wurde in einer Verordnung festgeschrieben, dass in der Gemeinde Fontanella Windkraftanlagen auf Gebäuden sowie frei stehende Anlagen bis 30 Meter Höhe nicht zulässig sind.
Standort nicht für Windkraftanlagen geeignet
Darüber hinaus seien die Gemeinden Fontanella und Faschina „kein idealer Standort für Windkraftanlagen“, stellt Bürgermeister Konzett klar. Das hat auch eine Analyse des Landes Vorarlberg gezeigt: Generell sind in Vorarlberg nur etwa vier Prozent der Landesflächen für Windräder geeignet.
Große Windkraftanlagen nicht prinzipiell ausgeschlossen
Landesrat Daniel Zadra (Grüne) stört sich nicht am Verbot in der Gemeinde Fontanella, denn es gelte schließlich nur für kleinere Anlagen: „Das sind nicht die Windkraftwerke, die das Land jetzt vorrangig vorantreibt, wo es wirklich um sehr, sehr große Anlagen geht, wo auch eine ganz hohe Stromertragssituation im Hintergrund steht“, erklärt er.
„Insofern respektiere ich, dass die Gemeinde jetzt diesen Weg gewählt hat für Kleinstwindanlagen“, sagt Zadra. Größere Anlagen, auf denen der Fokus des Landes liegt, seien schließlich nicht verboten. Große Anlagen seien etwas anderes, betont auch Konzett, denn sie würden etwas bewirken und mitunter sogar Ertrag abwerfen. Darum wolle man sich großen Anlagen nicht prinzipiell entgegenstellen.