Das deutsche Bundeskartellamt wirft dem Koblacher Unternehmen Pfanner Schutzbekleidung vor, mit ihm kooperierende Fachhändler beim Vertrieb von Hosen, Jacken, Shirts und Schutzschuhen sowie Helmen (Protos Integral) einschließlich Zubehör bei der Preisbildung eingeschränkt zu haben. Laut dem deutschen Kartellamt sollen Pfanner und die Fachhändler vereinbart haben, dass die Wiederverkaufspreise der Produkte vom jeweiligen Fachhändler so gesetzt werden sollten, dass sie möglichst der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) entsprechen und jedenfalls nicht merklich unter dieser liegen.
Rabatte in Form von Geld seien grundsätzlich nicht vorgesehen gewesen. Stattdessen sollten bei Sonderaktionen kleine, günstige Produkte als Naturalrabatt beim Kauf eines hochpreisigen Pfanner- oder Protos-Produkts hinzugefügt werden, so das Bundeskartellamt. Dies habe insbesondere für den Internet-Auftritt und die Online-Shops der jeweiligen Händler gegolten.
Händler können Preise unabhängig festlegen
Unverbindliche Preisempfehlungen seien erlaubt, aber Händler müssten ihre Preise unabhängig und frei von Vorgaben des Herstellers festsetzen können, so die Behörde. „Vertikale Preisbindungen wie die im vorliegenden Fall gehen in aller Regel zulasten der Verbraucher und führen häufig dazu, dass diese überhöhte Preise zahlen müssen“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.
Haberkorn muss ebenfalls eine Kartellstrafe zahlen
Eine Kartellstrafe müssen auch die Vorarlberger Haberkorn GmbH und Haberkorn Holding AG zahlen. Das österreichische Kartellgericht hat auf Antrag der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine Geldbuße in Höhe von 870.000 Euro verhängt.
Grund seien Kartellverstöße in Form von Preisabsprachen, Gebietsaufteilung und Wettbewerbsverboten, die mit dem oberösterreichischen Industriekonzern Fronius abgeschlossen wurden, wie die BWB am Mittwoch bekanntgab.
Zudem seien zwischen Haberkorn, Fronius und dem Grazer Unternehmen Zultner weitere wettbewerbsschädigende Vertragsabsprachen beim Handel mit Schweißtechnikprodukten erfolgt. Seit mindestens 2011 sollen sich die drei Unternehmen wiederholt über Angebotskonditionen inklusive Preise ausgetauscht und Deckangebote gelegt haben. Im Oktober 2023 hat die BWB Anträge auf Geldbußen gegen die genannten Unternehmen gestellt.
Haberkorn habe freiwillig ein Anerkenntnis abgegeben und den Sachverhalt außer Streit gestellt. Der Beschluss ist rechtskräftig.