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pfluegler photo – stock.adobe.co
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Wirtschaft

870.000 Euro Kartellstrafe für Haberkorn

Dem Wolfurter Unternehmen Haberkorn droht eine hohe Geldstrafe. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat eine Buße in Höhe von 870.000 Euro beim Kartellgericht in Wien beantragt. Es geht um illegale Absprachen über Preise und Vertriebsgebiete.

Wegen Verstößen gegen das Kartellrecht hat die BWB gegen den oberösterreichischen Industrie-Konzern Fronius und zwei seiner Handelspartner – Haberkorn und Zultner – hohen Geldstrafen beantragt. Das teilte die Behörde am Montag mit. Fronius soll mit Zultner und Haberkorn wettbewerbsschädigende Vertragsabsprachen beim Handel mit Schweißtechnikprodukten getroffen haben.

Die Strafe für Fronius beträgt drei Millionen Euro. Jene für Haberkorn 870.000 Euro und jene für Zultner 550.000 Euro. Alle drei Firmen akzeptierten die Entscheidung des Gerichts.

Stellungnahme von Haberkorn

In einer Stellungnahme schreibt das Unternehmen Haberkorn: „Die zugrundeliegende Vertriebsvereinbarung, die sich für Haberkorn ausschließlich auf Vorarlberg bezog, ist bereits beendet worden. Zwischenzeitlich wurde die entsprechende Vertriebsvereinbarung an die kartellrechtlichen Anforderungen angepasst. Die beschriebene Vereinbarung betrifft den Bereich Schweißtechnik und da ausschließlich den Vertrieb von Fronius Produkten in Vorarlberg, also einen sehr speziellen, in sich abgeschlossenen und relativ kleinen Unternehmensbereich bei Haberkorn. Haberkorn kann ausschließen, dass auch Vertriebsvereinbarungen mit anderen Lieferanten betroffen sind."

Anonymer Hinweis über Whistleblowing-Plattform

Schon im Sommer 2020 hatte ein anonymer Hinweis über die Whistleblowing-Plattform der BWB das Verfahren ins Rollen gebracht. Seit 2021 kooperierte Fronius „kontinuierlich und umfassend“ als Kronzeuge, wie es seitens der BWB heißt.

Die betroffenen Vertriebsverträge hätten „kartellrechtswidrige Regeln über eine Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote“ bei Geschäften zwischen Unternehmen (‚Business to Business‘ oder kurz ‚B2B‘) enthalten. Auch seien der ermittelnden Behörde „Verstöße gegen das Kartellverbot wie etwa Preisabsprachen und Deckangebote“ bekannt, die über die beanstandeten vertraglichen Vereinbarungen hinausgegangen seien.

„Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs“

Derartige Absprachen sind laut BWB verboten, weil sie den Wettbewerb um Preise für Waren und Aufträge zuungunsten anderer Unternehmen verzerren. Das kann etwa dadurch geschehen, dass marktdominierende Firmen verabreden, ihre Preise nicht gegenseitig zu unterbieten oder sich in Vertriebsgebieten nicht in die Quere zu kommen. Die BWB hatte bereits im Juli mitgeteilt, dass sie einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen Fronius und weitere, damals nicht genannte Unternehmen beim Kartellgericht eingebracht habe.

Die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Kartellrecht habe „höchste Priorität, um funktionierenden und fairen Wettbewerb sicherzustellen“, so die interimistische Generaldirektorin der BWB, Natalie Harsdorf-Borsch, in der Aussendung. Dafür beobachte ihre Behörde „jeden Markt“, greife „Hinweise, wie hier über das BNB-Whistleblowing-System, rasch auf“ und verfolge diese „konsequent“.