Angeklagter im Prozess
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Gericht

15 Monate Haft für tödlichen Alko-Unfall

Ein 27-jähriger Mann wurde am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen grob fahrlässiger Tötung zu fünfzehn Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Er hatte im Oktober eine Pensionistin auf einem Schutzweg in Dornbirn-Haselstauden überfahren. Dabei war er alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren.

Die 76-jährige Frau war im Oktober 2023 abends auf dem Heimweg und überquerte, mit Reflektoren bekleidet, den beleuchteten Schutzweg, als sie das Auto mit 60 km/h erfasste. Erlaubt sind an dieser Stelle höchstens 40 km/h. Die Pensionistin wird mehrere Meter weg geschleudert und so schwer verletzt, dass sie wenig später verstirbt.

Der damals 26-jährige Lenker ist nicht nur deutlich zu schnell, sondern auch mit einem Promille alkoholisiert unterwegs. Laut dem Gutachten des Verkehrssachverständigen Christian Wolf bremste das Auto erst nach dem Aufprall – das ließ sich aus den Airbag-Daten nachvollziehen, die jeweils die letzten fünf Sekunden vor einer Kollision abspeichern.

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Zebrastreifen in Dornbirn-Haselstauden
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Auf diesem Schutzweg in Dornbirn-Haselstauden ereignete sich der verhängnisvolle Unfall am 20. Oktober 2023
Unfallmarkierung der Polizei am Unfallort
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Die Frau wurde mit 60 km/h erfasst – erlaubt sind 40 – und mehrere Meter weit auf die Straße geschleudert. Dabei wurde sie so schwer verletzt, dass sie wenig später im Krankenhaus verstarb.
Angeklagter im Prozess
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Der Angeklagte gab sich im Prozess reuig, konnte aber keine Erklärung liefern, warum er sich an diesem Abend mit einem Promille Alkohol im Blut noch ins Auto gesetzt hat oder warum er die Frau auf dem beleuchteten Schutzweg nicht gesehen hat.

Reue, aber keine Erklärung

Der Lenker gab sich im Prozess reuig, konnte aber nicht erklären, warum er an dem Abend noch ins Auto gestiegen ist. Der Mann ist seither in psychologischer Behandlung und hat den Angehörigen des Unfallopfers einen langen Brief geschrieben. Er könne sich nicht erklären, warum er die Frau nicht gesehen hat. Für den Prozess wurde der Unfall bei gleichen Lichtverhältnissen nachgestellt und bewiesen, dass eine dunkel gekleidete Person noch aus über 60 Metern Entfernung zu sehen gewesen wäre.

Fünfzehn Monate – fünf davon unbedingt

Das Gericht verurteilte den 27-Jährigen am Donnerstag zu 15 Monaten Haft wegen grob fahrlässiger Tötung, fünf davon unbedingt. Richter Alexander Wehinger betonte bei der Urteilsverkündung die Verantwortungslosigkeit des Angeklagten. Durch das Gutachten wurde im Prozess nämlich auch deutlich, dass die Frau sehr wahrscheinlich noch am Leben wäre, wenn der Lenker sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten hätte. Der Angeklagte hat das Urteil noch nicht angenommen und sich Bedenkzeit erbeten.

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