Alexander Moosbrugger (Neos)
Maurice Shourot
Maurice Shourot
Politik

Causa Reichart: Moosbrugger-Urteil aufgehoben

Vor rund einem Jahr ist der Bregenzer Stadtvertreter Alexander Moosbrugger wegen übler Nachrede gegenüber der Bregenzer Kulturamtsleiterin Judith Reichart zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde nun vom OLG Innsbruck aufgehoben. Der Prozess muss jetzt wiederholt werden.

Das Oberlandesgericht Innsbruck gab der Berufung von Alexander Moosbrugger statt und hob das Urteil gegen ihn auf. Er wurde vor gut einem Jahr vom Landesgericht Feldkirch wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro, von der die Hälfte auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Die Sache wurde nun vom OLG Innsbruck zur neuen Verhandlung an das Landesgericht Feldkirch zurückverwiesen.

Sicht der Leser nicht geprüft

Als Grund für die Aufhebung des Urteils nennt das OLG Innsbruck, dass eine Subsumtion der Vorwürfe unter den Straftatbestand der üblen Nachrede (§ 111 Abs1 und Abs2 StGB) derzeit nicht möglich sei. Das Landesgericht Vorarlberg habe bei seinem Urteil ausschließlich den Wortlaut von diversen Medienberichten herangezogen. „Dem Urteil lassen sich jedoch keine Feststellungen zum Bedeutungsinhalt dieser Veröffentlichungen aus Sicht eines typischen Medienkonsumenten dieser Medien entnehmen“, heißt es im Urteil des OLG Innsbruck. Das Landesgericht hätte also prüfen müssen, wie Moosbruggers Aussagen von den Lesern interpretiert wurden.

Durch diesen Rechtsfehler sei bereits vor der öffentlichen Verhandlung über die Berufung klar, dass das angefochtene Urteil aufgehoben und die Verhandlung in erster Instanz wiederholt werden muss. Der Nichtigkeitsgrund sei aber nicht vom Anwalt geltend gemacht. Das Berufungsgericht griff ihn amtswegig auf.

Privatanklage gegen Moosbrugger

Im Oktober 2021 waren Moosbrugger, die Stadträtin Veronika Marte (ÖVP) und die Grüne Vize-Bürgermeisterin Sandra Schoch vor die Medien getreten. Sie behaupteten, dass Reichart Fördergelder erschlichen und Beraterhonorare vertuscht habe. Moosbrugger zeigte Reichart bei der Staatsanwaltschaft an. Die Kulturamtsleiterin wurde zeitweise vom Dienst suspendiert. Die Vorwürfe haben sich schlussendlich aber als haltlos erwiesen.

Daraufhin erhob Reichart Privatanklage gegen Moosbrugger. Ihm wurde vorgeworfen, die Bregenzer Kulturamtsleiterin mit Hilfe der Medien ins kriminelle Eck gerückt zu haben. Im März des vergangenen Jahres wurde Moosbrugger vom Landesgericht Feldkirch der üblen Nachrede schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt, von der die Hälfte auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verteidigung kündigte daraufhin Berufung an.