Autos auf Autobahn
ORF/Georg Hummer
ORF/Georg Hummer
Verkehr

Autos von Rasern können beschlagnahmt werden

Ab 1. März kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Bei einschlägiger Vorstrafe kann es schon bei 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich sein.

Die Beschlagnahme wird mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ab 1. März 2024 möglich. Als einschlägige Vorstrafe gilt z.B. die Teilnahme an illegalen Autorennen, teilt der ÖAMTC mit.

Grafik Raser
Grafik zeigt Daten zu härten Strafen für Raser Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA

Beschlagnahme auch, wenn das Fahrzeug anderen gehört

Gehört das Auto nicht der Person, die gerast ist, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. Diese können aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird im Führerschein bzw. im Führerscheinregister ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug, mit dem die drastische Übertretung begangen wurde, eingetragen werden.

ÖAMTC bezweifelt Wirksamkeit

Der ÖAMTC bezweifelt die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken: „Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“, erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf.

Zahlreiche Stellungnahmen von renommierten Rechtsgelehrten konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit. „Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird“, so der ÖAMTC-Experte. Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.

Raser vor allem auf den Autobahnen

Das vom Ministerrat beschlossene Paket richtet sich gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Solche Übertretungen innerorts seien in Vorarlberg äußerst selten, betont Peter Rüscher von der Landespolizei. Diese Fälle könne man pro Jahr an zwei Händen abzählen. Anders sei die Lage jedoch außerhalb des Ortsgebiets, so Rüscher. Vor allem auf den Autobahnen komme es immer wieder zu gravierenden Übertretungen.