Raser
imago images/Stefan Zeitz
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Verkehr

Rasern droht Versteigerung des Autos

Ab März 2024 kann Rasern bei rücksichtslosen und gefährlichen Geschwindigkeitsübertretungen das Auto abgenommen und versteigert werden. Der ÖAMTC sieht solche Beschlagnahmungen kritisch.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat die bereits im Vorjahr angekündigten Maßnahmen gegen extreme Raserei auf den parlamentarischen Weg gebracht. Das Paket soll ab März 2024 bei rücksichtslosen und gefährlichen Geschwindigkeitsübertretungen die Abnahme und Versteigerung des Fahrzeuges ermöglichen – mehr dazu in Rasern droht Versteigerung des Autos.

Versteigerung als letzte Konsequenz

Das beschlossene Paket richtet sich gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Wenn Einzelpersonen „völlig unbelehrbar“ immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs erfolgen.

Sofern die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h überschritten wird – oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h –, kann die Behörde dieses „Verfallsverfahren“ auch schon beim ersten Mal einleiten.

Führerscheinabnahme und Lenkverbot

Sollte das Auto, mit dem die Geschwindigkeitsübertretung begangen wird, nicht dem Lenker gehören, kommt statt des Verfalls ein Lenkverbot zum Tragen. Damit ist es dem Lenker dauerhaft untersagt, das entsprechende Fahrzeug zu benutzen. Das betrifft auch die Eigentümer: Sie dürfen das Fahrzeug dem Betroffenen nicht mehr überlassen.

Zusätzlich ist eine Änderung des Führerscheingesetzes geplant: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets ist dann der Führerschein jedenfalls vorläufig abzunehmen. Aktuell ist das eine Ermessensentscheidung des einschreitenden Beamten.

ÖAMTC sieht Beschlagnahme kritisch

Solche Beschlagnahmungen sieht man beim ÖAMTC kritisch. Außerdem wären höhere Strafen allein zu wenig, um Rasern das Handwerk zu legen, sagte ÖAMTC-Experte Jürgen Wagner. „Es geht darum, dass die Qualität und die Dichte der Kontrollen verstärkt werden und nicht nur darum, anzudrohen, dass man Autos beschlagnahmt. Hier kommt es unter Umständen zu Ungleichbehandlungen, wenn Autos um 2.000 oder um 100.000 Euro beschlagnahmt werden“, sagt Wagner. Bei der Beschlagnahme ortet Wagner auch juristische Schwierigkeiten.

Raser vor allem auf den Autobahnen

Das vom Ministerrat beschlossene Paket richtet sich gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Solche Übertretungen innerorts seien in Vorarlberg äußerst selten, betont Peter Rüscher von der Landespolizei. Diese Fälle könne man pro Jahr an zwei Händen abzählen.

Anders sei die Lage jedoch außerhalb des Ortsgebiets, so Rüscher. Vor allem auf den Autobahnen komme es immer wieder zu gravierenden Übertretungen.