Rankweil
Marktgemeinde Rankweil / Robert Knecht
Marktgemeinde Rankweil / Robert Knecht
Politik

Rankweiler Bürgermeisterin will Gutachten nicht veröffentlichen

Die Rankweiler Bürgermeisterin Katharina Wöß-Krall (ÖVP) will ein Gutachten zur Ansiedlung eines Supermarktes im Ortszentrum nicht veröffentlichen. Das würde dem Interesse der privaten Projektbetreiber schaden, so die Begründung. Bezahlt hat das Gutachten die Marktgemeinde.

Der Bau eines Spar-Marktes in Rankweil liegt nach Bürgerprotesten vorerst auf Eis. Die Gemeinde hatte im Vorfeld ein Gutachten beim Raumplanungsbüro CIMA beauftragt. Über dessen Inhalt schieden sich in der Folge aber die Geister. Während Bürgermeisterin Wöß-Krall es in einer Aussendung durchaus befürwortend auslegte, nimmt Gemeindevertreter Christoph Metzler (Grüne) darin vor allem kritische Töne war. Es würde die Pläne „massiv hinterfragen“.

Uneinigkeit über den Inhalt

Was genau im Gutachten steht, soll aber nicht öffentlich werden. Das hat die Bürgermeisterin per Bescheid entschieden. Mit dem Bauvorhaben will man in der Gemeinde nur wenig zu tun haben: „Beim gegenständlichen Projekt handelt es sich um kein Projekt der Marktgemeinde Rankweil.“ Man sei weder Projektbetreiberin noch Bauherrin noch Eigentümerin des Grundstücks, sondern nur für das Widmungsverfahren zuständig. Das Gutachten sei aber nicht Bestandteil dieses Verfahrens und „kann nicht Gegenstand eines Auskunftsbegehrens sein“.

Das vor Kurzem verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz tritt erst im kommenden Jahr in Kraft. Bis dahin gilt das bisherige Auskunftsrecht. Aber auch nach diesem sind die Gemeinden verpflichtet, Information auf Anfrage weiterzugeben. Verweigern können sie diese unter anderem, wenn das berechtigte Interesse Dritter verletzt würde.

„Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten“

Als Auskünfte sind laut Gesetz „Wissenserklärungen über Angelegenheiten zu verstehen, die dem zur Auskunft verpflichteten Organ aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit bekannt sind“. Dazu gehören nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes auch von Behörden beauftragte Gutachten. Es ist dabei nicht notwendig, dass sie Gegenstand bestimmter Verfahren sind.

In Zukunft müssen größere Gemeinden Gutachten auch von sich aus veröffentlichen. Dazu wären sie laut Bundesverfassung unter bestimmten Umständen aber auch jetzt schon verpflichtet. Sie „haben Studien, Gutachten und Umfragen, die sie in Auftrag gegeben haben, samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen“, wenn dem keine Geheimhaltungsgründe entgegenstehen. Dazu heißt es im Bescheid der Bürgermeisterin knapp, dass „kein subjektives Recht auf Veröffentlichung“ bestehe.

Metzler kritisiert „Gemauschel“

Man habe die Expertise im überwiegenden Interesse der Projektbetreiber erstellt, heißt es weiter. Hinter dem Bauprojekt stehen der Lebensmittelkonzern Spar und die Eigentümerfamilie des Fruchtsaftherstellers Rauch. Bezahlt wurde das Gutachten von der öffentlichen Hand. Man könne es aber nicht veröffentlichen, weil dem „gesetzliche Verschwiegenheitspflichten entgegenstehen“, so Wöß-Krall. Diese werden nicht näher konkretisiert und auch nicht gegen das Interesse auf Auskunftserteilung abgewogen.

Gemeindevertreter Metzler zeigte sich deshalb verwundert. Man habe der Bürgermeisterin vor Kurzem Unterschriften gegen das Projekt übergeben. Dabei habe sie großes Interesse daran gezeigt, wer aller unterschrieben habe. Nun wolle sie ihrerseits aber keine Informationen preisgeben. „Die Gemeinde ist sehr wohl daran interessiert zu wissen, wer hier gegen das Projekt ist“, so Metzler. Selbst wolle man aber keinen offenen Prozess. Wenn man ein erfolgreiches Projekt für Rankweil zusammenbringen wolle, gehörten die Fakten auf den Tisch, forderte der Grünen-Politiker. Derzeit orte er aber „Gemauschel hinter verschlossenen Türen“.