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Mathis Fotografie
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Chronik

Zwölf Jahre Haft wegen versuchten Mordes

Ein 36-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch nicht rechtskräftig wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Wie VN.at berichtet, sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte im Mai einem anderen Mann am Bahnhof in Götzis ein Messer in den Rücken rammte und damit lebensgefährlich verletzte.

Zu der Messerattacke kam es im vergangenen Mai abends gegen 19.30 Uhr am Bahnhof in Götzis. Der damals laut Angaben der Polizei erheblich alkoholisierte 35-Jährige urinierte auf dem Bahnsteig. Das spätere Opfer saß gemeinsam mit einem weiteren Mann in Sichtweite und wies den 35-Jährigen darauf hin, dass es in der Nähe ein WC gebe.

Daraufhin kam es zu einer kurzen Diskussion. Der Angeklagte soll sich kurz wegbewegt haben, soll dann wieder zurückgekommen sein und sich hinter den sitzenden Mann gestellt haben. Dann habe er ihm die neun Zentimeter lange Klinge seines Klappmessers in den Rücken gerammt, so der Vorwurf.

Der 24-jährige Mann erlitt lebensbedrohliche Verletzungen und musste im Krankenhaus notoperiert werden. Der Tatverdächtige wurde kurz nach der Tat in Götzis gefasst. Gegen den 35-Jährigen bestand laut Polizei bereits ein behördlich verhängtes Waffenverbot.

Nicht geständig hinsichtlich versuchten Mordes

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht wegen des Verbrechens des versuchten Mordes nicht geständig. Er nahm aber laut VN.at Stellung zur Tat: Er habe den Mann nicht töten, sondern ihm nur eins auswischen wollen. Er sei wütend gewesen, weil er kurz vorher eine Auseinandersetzung mit drei Jugendlichen gehabt habe. Verteidiger Rechtsanwalt German Bertsch plädierte dementsprechend für absichtlich schwere Körperverletzung statt versuchtem Mord.

Gerichtsmediziner Walter Rabl beschrieb die Tat dem Bericht zufolge als brutal. Der Stich sei so wuchtig gewesen, dass dabei sogar eine Rippe gebrochen sei. Die Klinge sei zehn Zentimeter in den Körper gegangen. Das Opfer habe sehr viel Glück, dass es die Attacke überlebt habe, wird Rabl zitiert. Gerichtspsychiater Reinhard Haller schloss eine Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt aus.

Unbescholtenheit wurde mildernd gewertet

Die Geschworenen erklärten den Angeklagten des Verbrechens des versuchten Mordes für schuldig. Der heute 36-Jährige wurde zu zwölf Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt. Als mildernd wurde seine vorherige Unbescholtenheit gewertet, sowie, dass die Tat beim Versuch geblieben war und auch die Tatsache, dass er zur Tatzeit 1,5 Promille Alkohol im Blut hatte. Dem Opfer muss er 7.000 Euro Teilschmerzengeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.