Klimaprotest in Feldkirch-Tisis am 12.01.2024
Extinction Rebellion Vorarlberg
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Chronik

Klimaprotest: Stadtrat schaltet Staatsanwaltschaft ein

Der Feldkircher ÖVP-Stadtrat und Anwalt Benedikt König hat im Zusammenhang mit einer Demonstration von Klimaaktivisten Mitte Jänner eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Damit will er erreichen, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet, um zu untersuchen, ob die BH Feldkirch richtig gehandelt hat. Die BH weist die Vorwürfe zurück.

Der ÖVP-Gemeindepolitiker Benedikt König steckte nach eigenen Angaben selbst im Verkehr fest, als mehrere Klimaschutzgruppen am 12. Jänner einen Teil der Liechtensteinerstraße unweit des Landeskrankenhauses in Feldkirch blockierten. König sagt, der Bereich Liechtensteinerstraße/Poswaldenweg in Tisis sei komplett zu gewesen, ein Durchkommen für Rettungskräfte nicht mehr möglich gewesen.

„Aus einer Sicht wurde hier ein viel zu großzügiger Maßstab angesetzt. Es wurde hier eine Kundgebung zugelassen an einem neuralgischen Straßenabschnitt. Ich habe mit eigenen Augen gesehen, dass es zu Totalblockaden auf heiklen Kreuzungsabschnitten kam“, so König gegenüber dem ORF. Der ÖVP-Stadtrat wirft der BH Feldkirch Amtsmissbrauch vor.

Die Veranstalter halten mit einem selbstaufgezeichneten Video dagegen, die Einsatzkräfte seien zu jeder Zeit durchgekommen und das sei bei allen Klimademos oberstes Prinzip. Auf dem Video ist zu sehen, wie ein Rettungsfahrzeug die Kundgebung passiert.

Klimaprotest am 12.01.2024

BH: Weg für Einsatzfahrzeuge war nicht eingeschränkt

Königs Vorwurf weist auch der zuständige Bezirkshauptmann Herbert Burtscher entschieden zurück. Nach seinen Angaben ist alles korrekt abgelaufen. Die Behörden seien ständig im Kontakt mit der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (RFL) gewesen.

„Im vorliegenden Fall wurde die Exekutive angewiesen, die Erreichbarkeit (Zufahrt und Abfahrt zum LKH) durch Kontaktaufnahme mit der RFL sicherzustellen. Seitens der RFL kam es zu keinen außergewöhnlichen Behinderungen oder Verzögerungen und hat die örtliche Umleitung des Verkehrs zu keinen erheblichen Verkehrsverzögerungen geführt“, so Burtscher in einer Stellungnahme an den ORF. Auch hätten Linienbusse und Rettungsfahrzeuge die Liechtensteinerstraße immer passieren können, diese seien von der Umleitung nicht betroffen gewesen.

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Klimaprotest in Feldkirch-Tisis am 12.01.2024
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Klimaprotest in Feldkirch am 12. Jänner
Klimaprotest in Feldkirch-Tisis am 12.01.2024
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„Keine von der BH genehmigte Versammlung“

Es habe sich bei der Demonstration um keine von der BH genehmigte Versammlung gehandelt, so Burtscher weiter. Die Straßenblockade sei aufgrund der damit verbundenen Kundgebung zweifelsfrei als Versammlung zu werten gewesen. Die Behörde habe daher bei der Beurteilung der Situation auch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu beachten.

Es werde im Einzelfall geprüft, ob die Schranken und Grenzen der Versammlungsfreiheit überschritten werden. Er selbst sei vor Ort gewesen, so der Bezirkshauptmann. Ob das Verhalten als sonst strafrechtlich relevant zu beurteilen sei – insbesondere in Bezug auf die Definition des Gewaltbegriffes – obliege der Staatsanwaltschaft.

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König: Falsche Mittel eingesetzt

Was ÖVP-Stadtrat König besonders stört, ist eine seiner Meinung nach zu große Zurückhaltung der Polizei. „Was ich gesehen habe, ist, dass die Polizei direkt zugeschaut hat, wie Ampeln, Straßen, Masten etc. erklommen wurden. Da muss man sich schon einmal grundsätzlich die Frage stellen: Ist es die Aufgabe der Behörde, zuzuschauen, wie bei einer möglicherweise unangemeldeten Demonstration Einrichtungen des Straßenverkehrs erklommen werden?“. Er glaube, dass die Behörde hier die falschen Mittel eingesetzt habe.

Hinzu komme, dass die unmittelbar angrenzenden Grundstücke dem Land gehörten. Das Demonstrationsrecht hätte dort genauso gut ausgeübt werden können, so König. So hätte man „Gefahrensituationen durch ein Verkehrschaos auf Nebenstraßen“ und hinsichtlich „kritischer Infrastruktur“ vermeiden können.

Versammlungsfreiheit: BH verweist auf strengen Maßstab

Dazu erklärte die BH in ihrer Stellungnahme, im Versammlungsgesetz selbst sei das Recht auf Versammlungsfreiheit sehr offen und weit normiert. Insbesondere gebe es in Bezug auf den Ort einer Versammlung oder der zulässigen Dauer keine Vorgaben. „Insbesondere ist nicht zu prüfen, ob es für eine Versammlung einen alternativen Ort mit geringeren Störungen oder Auswirkungen für andere Personen gäbe“, so Bezirkshauptmann Burtscher.

Aus Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes und der Landesverwaltungsgerichte zu Versammlungen auf öffentlichen Straßen ergebe sich für die von der Behörde ein sehr strenger Maßstab, ob eine Versammlung untersagt oder aufgelöst werde. Die Begehung von Verwaltungsübertretungen mit geringer Strafdrohung reiche noch keineswegs aus, die Auflösung einer Versammlung oder deren Festnahme zu rechtfertigen, so Burtscher.