Wie es der verletzten Frau geht, ist aus Datenschutzgründen nicht zu erfahren. Dem Vernehmen nach wird sie in einer Spezialklinik in der Schweiz behandelt. Wie sich der Feuerunfall abgespielt hat, kann mittlerweile ziemlich klar rekonstruiert werden, sagt Herbert Kaufmann, Geschäftsführer der Dornbirner Freizeitbetriebe: „Eine alkoholische Flüssigkeit wurde auf den Saunaofen aufgebracht. Dadurch entstand eine Stichflamme.“
Die Stichflamme schoss am Ofen empor und breitete sich entlang der Wand aus. „Die Flamme lief an der Decke entlang und erfasste leider im hinteren Bereich dann die dort sitzenden Personen.“ An der Kabine selbst entstand dabei kaum Schaden: „Wenn Alkohol in dieser Form aufgebracht wird, gibt es quasi Restalkohol in der Luft, der sich dann absetzt, bis er fertig verbrannt ist.“
Stadtbad will Bewusstsein schärfen
In der Sauna-Ordnung ist deutlich ausgeschildert, dass nur die Bademeister Aufgüsse durchführen dürfen. Eigene Aufgüsse durch Saunagäste und alkoholische Aufgüsse sind nicht zulässig.
Um so etwas künftig zu verhindern, will das Stadtbad nun Konsequenzen aus dem Vorfall ziehen: „Wir werden natürlich unsere Kontrollgänge verstärken und noch mehr Bewusstseinsbildung machen für das Thema“, sagt Kaufmann.
Keine Taschenkontrollen bei den Badegästen
Taschenkontrollen werde es aber nicht geben, sagt Kaufmann: „Weil wir auch glauben, dass das wiederum unverhältnismäßig ist, sozusagen wie am Flughafen einen Check zu machen – dass sämtliche Taschen bei sämtlichen eintretenden Gästen überprüft werden.“ Fragt sich nur, ob das aus rechtlicher Sicht ausreicht.
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Erheblicher Schadenersatz steht im Raum
Es könnte nämlich um erhebliche Schadenersatz-Forderungen gehen, meint Rechtsanwalt Nicolas Stieger: „Natürlich wird man durch solche Vorfälle mehr sensibilisiert und ich glaube, dass da schon Kontrollen grundsätzlich schon notwendig werden. Der Gast, der die Sauna besucht bzw. das Schwimmbad besucht, löst durch die Eintrittskarte eine vertragliche Verpflichtung des Betreibers aus. Und dafür hat der Betreiber des Bades oder der Sauna natürlich Sorge zu tragen, dass der Besuch dieses Bades und der Sauna unfallfrei möglich ist.“
Betreiber könnte auch strafrechtlich belangt werden
Der Feuerunfall in der Sauna könnte aber auch noch ein strafrechtliches Nachspiel haben, so der Rechtsanwalt: „Falls es so ist, dass diese Saunarunde schon öfter in der Vergangenheit möglicherweise ihren eigenen Aufguss auch mitgebracht hat, dann kann das durchaus strafrechtliche Relevanz haben, weil nämlich der Betreiber das zugelassen hat und durch das nicht Verhindern dieses eigenen Aufgusses hat er natürlich sicherlich auch in Bezug einer Fahrlässigkeit etwas zu verantworten.“
Ermittlungen dauern noch an
Die Bundespolizei ermittelt derzeit noch, alle 14 Saunagäste werden befragt. Die Staatsanwaltschaft rechnet in den nächsten Wochen mit der Sachverhaltsdarstellung der Polizei und wird dann über die weiteren Schritte entscheiden.