Zum Unfallzeitpunkt befanden sich 16 Personen in der öffentlichen Sauna. Ein Saunagast bereitete den nächsten Aufguss vor. Ihm wurde eine Flasche mit Vorlauf (als Vorlauf bezeichnet man bei der Destillation von Spirituosen das zu Beginn entstehende Destillat) überreicht. Die Flüssigkeit hätte vermischt werden müssen, wegen eines Kommunikationsproblems goss der Gast aber die Flüssigkeit direkt auf den Saunaofen. Daraufhin gab es laut Polizei eine Stichflamme, die von der Saunadecke zur Seite abgeleitet wurde.
Behandlung im Schockraum des LKH Feldkirch
Eine Frau erlitt Verbrennungen am ganzen Körper und musste in den Schockraum des Landeskrankenhauses Feldkirch gebracht werden. Zwei weitere Personen mussten mit Verbrennungen am Arm und am Ohr im Krankenhaus Dornbirn behandelt werden. Alle anderen Saunagäste erlitten Blessuren, die jedoch nicht medizinisch behandelt werden mussten.
Verbot in der Saunaverordnung
In der Saunaverordnung sei klar geregelt, dass das Mitbringen von Aufgussmaterial in Form von hochprozentigen alkoholischen Flüssigkeiten nicht erlaubt ist, betont Herbert Kaufmann, Geschäftsführer des Stadtmarktings Dornbirn, im ORF Vorarlberg-Interview. Es sei jedoch schwierig, das zu kontrollieren, denn dann müsste man die Taschen jedes Gastes durchsuchen.
Welche Konsequenzen der Vorfall haben wird, ist derzeit noch unklar. Man muss nun auf die weitere Vorgehensweise der Behörden warten.