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Chronik

Immokredite vor VfGH: Höhere Hürden bleiben

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Behandlung des Antrages gegen die KIM-Verordnung der Finanzmarktaufsicht abgelehnt. Die Maßnahme, die bestimmte Eigenmittel für Immobilienkredite vorsieht, sei gesetzmäßig. Ein Vorarlberger wollte die Regelung aufheben lassen.

Der Kreditantrag eines Vorarlbergers war abgelehnt worden, weil er nicht über die in der Verordnung vorgesehenen Eigenmittel verfügte. Nun scheiterte der Mann aber vor dem Höchstgericht. Der Antrag habe keine Aussicht auf Erfolg, erklärte der VfGH in seinem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Kritik an der Verordnung

Die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) der Finanzmarktaufsicht (FMA) steht seit Längerem in der Kritik. Kreditnehmer brauchen der Regelung zufolge 20 Prozent Eigenmittel, die Laufzeit darf 35 Jahre nicht übersteigen, und die Rate darf maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen.

Die Politik forderte wiederholt die Aufhebung. Die Regelung mache es gerade für viele junge Menschen unmöglich, einen Kredit aufzunehmen und ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen. Darunter leide auch die Bauwirtschaft. Aus Sicht der weisungsfreien FMA soll die Verordnung eine Überhitzung des Marktes und die Bildung einer Immobilienblase verhindern.

Die Aufsichtsbehörde habe die Verordnung aber „entsprechend dem im Bankwesengesetz (BWG) vorgesehenen Verfahren erlassen“, heißt es in einer Presseaussendung des VfGH.

Künftige Überprüfung

Aus den verfügbaren Unterlagen gehe eingehend begründet und nachvollziehbar hervor, „dass die Voraussetzungen für eine Verordnung zum Zeitpunkt von deren Erlassung (2022) vorlagen“. Diese Voraussetzungen seien immer noch gegeben, bestätigte der VfGH die Notwendigkeit der Verordnung. Die FMA sei aber „verpflichtet, die Maßnahmen in Zukunft daraufhin zu prüfen, ob sie weiterhin notwendig sind, und sie gegebenenfalls anzupassen oder aufzuheben“.