Persönliche Assistenz
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Gesundheit

Persönliche Assistenz für alle Lebensbereiche

Ab 2024 soll die persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung neu aufgestellt werden. Bislang war das Angebot einer persönlichen Assistenz per Landesgesetz auf die Freizeit beschränkt und auf Bundesebene zusätzlich für die Arbeit ausgeweitet. Künftig soll es für alle Lebensbereiche gelten.

Die Länder rollen ab kommendem Jahr das Bundesmodell für persönliche Assistenz neu auf. Laut Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) stelle der Bund rund 100 Mio. Euro zur Verfügung. Mehrere Bundesländer würden das gemeinsam mit Behindertenvertretern ausgearbeitete Modell 2024 übernehmen – darunter Salzburg, Kärnten, Tirol und Vorarlberg. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die übrigen Bundesländer folgen würden.

Festanstellung für persönliche Assistenten

Bisher konnten körperbehinderte Menschen nach Landesgesetz persönliche Assistenz in der Freizeit sowie nach Bundesvorgaben über das Sozialministeriumsservice finanziert für die Arbeit in Anspruch nehmen. Im neuen Bundesmodell ist das Angebot auf alle Lebensbereiche ausgeweitet und Betroffene müssen nur mehr einen Antrag stellen. Neu sind zudem Festanstellungen für die bisher selbstständig tätigen Assistenten und Assistentinnen, auch pflegende Angehörige können sich anstellen lassen.

Gleichwertige Lebensbedingungen für alle schaffen

„Mit dem Pilotprojekt haben wir den Anreiz für die Bundesländer geschaffen, ihre unterschiedlichen Systeme auf bundesweit einheitliche Kriterien anzupassen“, betonte Rauch. Den Förderanreiz von 50 Prozent Kostenübernahme durch den Bund hat unter anderen Vorarlberg aufgenommen. Es gehe darum, für alle Menschen gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen, betonte Landesrätin Martina Rüscher (ÖVP), die einen „Meilenstein“ sah. Durch die Kooperation von Bund, Land und den ausführenden Organisationen werde im Hintergrund alles Notwendige so organisiert, dass es für Menschen mit Behinderung möglichst einfach sei.

Ausweitung auf psychische Einschränkungen in Abklärung

Alexandra Kargl von der Sozialabteilung des Landes sprach von einer deutlichen Verbesserung. Abgedeckt werden bis zu 3.600 Stunden pro Jahr und Person. In einem nächsten Ausbauschritt soll die persönliche Assistenz zudem für Menschen mit intellektuellen oder psychischen Einschränkungen möglich sein. Diesbezüglich sei man in Gesprächen, da die Anleitungskompetenz eine Voraussetzung sei.

Vereinheitlichung seit Jahren gefordert

Behindertenvertreter hätten seit Jahren eine Vereinheitlichung gefordert: „Ich bin froh, dass wir es nun haben“, sagt Gerhard Leitner, Landesstellenleiter des Sozialministeriumsservice Vorarlberg, über das neue Modell. Er hoffe, dass sich durch die Fixanstellung mehr Menschen für diese Arbeit gewinnen werden lassen. Sabrina Nitz, Obfrau des Vereins Persönliche Assistenz Vorarlberg, betonte, persönliche Assistenz sei ein zentraler Schlüssel für ein gleichwertiges Leben und kein Luxus. Die Nachfrage sei steigend.

Nietz forderte zugleich eine Weiterentwicklung des Modells. So solle das Angebot ohne Stundendeckelung und unabhängig von Alter und Art der Behinderung zur Verfügung stehen. Es brauche einen Rechtsanspruch und für die persönlichen Assistenten und Assistentinnen adäquate Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Sabine Kessler, Geschäftsführerin der Assistenz anbietenden MoHi Dornbirn, hob das Arbeitgebermodell hervor. Bei allem müsse die Qualität der persönlichen Assistenz weiter an erster Stelle stehen.