Windrad auf der Soboth
ORF
ORF
Wirtschaft

Windkraftprojekte am Pfänderrücken vor dem Aus

Seit Jahren wird in Vorarlberg über mögliche Windkraftanlagen auf dem Pfänderrücken vor allem im Gemeindegebiet von Möggers und Eichenberg nachgedacht. Nun wurden dort 27 Hektar zum Trinkwasserschutzgebiet erklärt, weshalb Möggers die Windkraftpläne nicht mehr verfolgen möchte, berichtet die Wirtschaftspresseagentur.

Die Vorarlberger Windpotenzialanalyse im April 2023 wies den Pfänderrücken als einen der wenigen gut geeigneten Standorte für Windkraftwerke in Vorarlberg aus. Doch das Vorhaben, und damit auch das Ziel einer tatsächlichen und nicht nur rechnerischen Energieautonomie, erlitt nun einen massiven Schlag.

27 Hektar große Quellschutzgebiete

Der Grund dafür liegt in neu festgelegten Quellschutzgebieten für Trinkwasser, wo bauliche Maßnahmen aus Rücksicht auf das Trinkwasser gesetzlich massiv eingeschränkt sind. So hat die BH Bregenz im Sommer 2023 nordöstlich des Hochberges in den Bereichen Schachenquelle (Eichenberg) und Rotschachenquelle (Möggers) rechtskräftig per Bescheid neue Quellschutzgebiete (Grundwasser-Schutzzonen) im Umfang von gut 27 Hektar festgelegt. Diese Quellschutzgebiete sind auch im Wasserbuch des Vorarlberg Atlas ausgewiesen, wie Recherchen der Wirtschaftspresseagentur ergeben haben.

AEEV: „Bau von Windkraftanlagen zusätzlich erschwert“

Das Problem dabei für die Windkraftpläne am Pfänderrücken: Drei der vier in dieser Gegend vorstellbaren Windkraftanlagen – für die es teils auch schon Windmessungen gab – würden sich genau in den Quellschutzgebieten befinden und ein vierter möglicher Standort würde nur knapp außerhalb der Schutzzone liegen. Die Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie Vorarlberg AEEV betreut die Windkraftpläne am Pfänderrücken seit einiger Zeit. Patrick Domig, einer der AEEV-Geschäftsführer, erklärte: „Durch die Ausweisung dieser neuen Quellschutzgebiete wird die Umsetzung von Windkraftanlagen an diesem gut geeigneten Standort zusätzlich erschwert.“

Möggers: Aus für Windkraftpläne im Gemeindegebiet

Die Gemeindevertretung von Möggers hat in ihrer Sitzung am 2. November 2023 aufgrund der nunmehrigen Fakten zu den Quellschutzgebieten gleich Nägel mit Köpfen gemacht. Wie Bürgermeister Lukas Greussing gegenüber der Wirtschaftspresseagentur erklärte, habe die Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, den Weg Richtung Windkraftanlagen am Pfänderrücken nicht mehr weiterzuverfolgen. „Das Risiko, dass die über alle Maße hinaus wichtigen Trinkwasserquellen der zwei Berggemeinden Schaden nehmen könnten, ist nicht abschätzbar und somit viel zu hoch.“ Aus diesem Grund habe man auch keine Beschlüsse mehr bezüglich neuer Windmessungen auf dem Gemeindegebiet von Möggers gefasst.

Ein paar Tage nach der Sitzung habe man das Land Vorarlberg in Person von Landesrat Daniel Zadra (Grüne) über die genannten Beschlüsse informiert. Greussing verweist auf die eindeutige Gesetzeslage bei Quellschutzgebieten, in denen baulich „fast gar nichts mehr möglich“ sei. Die Gemeinde habe mit ihrer Entscheidung Pro oder Contra Windkraft zuerst auf die anstehende Festlegung der Quellschutzgebiete gewartet und diese dann mit den angedachten Standorten für Windkraftanlagen verglichen. Dabei habe sich eben gezeigt, dass drei der vier möglichen Standorte im Schutzgebiet wären. „Mit diesen Grundlagen ist Windkraft an diesem Standort nicht mehr möglich“, sagt Greussing.

Weitere Schutzzonen möglich

Zudem habe sich in den Gesprächen mit der BH Bregenz und der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes sowie Hydrologen herausgestellt, dass sich noch weitere Trinkwasserquellen in dieser Gegend befinden, die möglicherweise auch noch als neue Schutzzonen ausgewiesen werden. Dadurch würde das Gebiet, wo Windkraftanlagen überhaupt gebaut werden könnten, noch weiter eingeschränkt werden. „Ich bin als Bürgermeister offen für Windkraftprojekte und hätte das gerne gemacht, aber nicht auf Kosten der Trinkwasserversorgung“, sagt Greussing. Dazu kämen wie erwähnt massive rechtliche Bedenken, ob derartige Bauvorhaben in einer Grundwasser-Schutzzone behördlich überhaupt zugelassen werden.