Thermostat einer Heizung
APA/dpa/Hauke-Christian Dittrich
APA/dpa/Hauke-Christian Dittrich
Soziales

Neuer Wohn- und Heizkostenzuschuss wird ausgezahlt

Ab Montag wird in Vorarlberg der Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/24 ausgezahlt. Der Zuschuss wurde von 330 Euro auf 500 Euro erhöht. Die Ausbezahlung bzw. Überweisung wird über die Vorarlberger Gemeinden und die Bezirkshauptmannschaften abgewickelt.

Bis zu 40.000 Vorarlberger Haushalte können von dem erhöhten Zuschuss profitieren, so Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) in einer Aussendung am Sonntag. Insgesamt stehen 19,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Kein Antrag für Empfänger des Heizkostenzuschuss PLUS

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss kann von 16. Oktober 2023 bis 16. Februar 2024 bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Jene 30.000 Haushalte oder Personen, die im Frühjahr 2023 den Heizkostenzuschuss PLUS erhalten haben, müssen keinen weiteren Antrag für den Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/2024 stellen. In diesem Fall gelten die Anspruchsvoraussetzungen als erfüllt und man braucht das aktuelle Haushaltseinkommen nicht mehr nachzuweisen.

Auch Sozialhilfeempfänger bekommen Zuschuss

Auch Haushalte und Personen mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 in voller Höhe automatisiert. Ausbezahlt wird in diesem Fall von der Bezirkshauptmannschaft.

Voraussetzung dafür ist, dass im Aktionszeitraum (muss nicht durchgehend sein) Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes und/oder zur Deckung des Wohnbedarfs bezogen wird und der Zuschuss nicht bereits von der Gemeinde ausbezahlt wurde. Das Land weist daraufhin, dass die automatische Auszahlung aus technischen Gründen einige Zeit dauern könne.

Neuer Antrag: Einkommen muss nachgewiesen werden

Jene Haushalte und Personen, die einen neuen Antrag auf den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 stellen, müssen den Gemeinden das aktuelle Haushaltseinkommen nachweisen. Zudem müssen die Antragsteller bestätigen, dass der Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 noch nicht bezogen wurde.

Für die Ausbezahlung des Heizkostenzuschusses sind Einkommensgrenzen festgelegt. Allerdings gibt es keine fixen Grenzen: Aufgrund einer „Ausschleifregelung“ bekommen auch jene Menschen, die leicht über der jeweiligen Grenze liegen, den Zuschuss anteilsmäßig ausbezahlt.