Im Vorarlberger Raumplanungsgesetz wird es künftig einige Änderungen geben. Eine Änderung betrifft die Investorenmodelle. Denn viele Wohnungen mit einer Widmung als Ferienwohnung werden unzulässigerweise für eigene Zwecke genutzt – für ein paar Wochen im Winter, statt dass sie regelmäßig als Ferienwohnung vermietet werden. Das sei so nicht erlaubt, werde aber oft gemacht, so Landesrat Marco Tittler (ÖVP). In den Skiorten stehen damit viele Wohnungen einen Großteil des Jahres leer.
Stromversorger müssen Daten liefern
Mit einem neuen Gesetz können die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nun die Nutzung kontrollieren. Dafür muss auf Nachfrage etwa der Stromversorger Daten liefern, wie viel Strom oder Wasser in der Wohnung verbraucht worden ist. Oder der Müllentsorger, wie viele Abfallsäcke mitgenommen wurden.
Für Tittler ist das kein Verstoß gegen den Datenschutz. Es könne auch nicht jede Wohnung überprüft werden, es brauche einen Anfangsverdacht.