Schild zur Vermietung einer Ferienwohnung in Tirol
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Chronik

Mit Daten der Müllabfuhr dem Leerstand auf der Spur

Eine Änderung im Vorarlberger Raumplanungsgesetz ermöglicht es den Bürgermeistern nun zu kontrollieren, ob eine Wohnung unzulässigerweise als Ferienwohnung genutzt wird. Dazu können sie die Hilfe von Stromversorgern oder Müllentsorgern beantragen.

Im Vorarlberger Raumplanungsgesetz wird es künftig einige Änderungen geben. Eine Änderung betrifft die Investorenmodelle. Denn viele Wohnungen mit einer Widmung als Ferienwohnung werden unzulässigerweise für eigene Zwecke genutzt – für ein paar Wochen im Winter, statt dass sie regelmäßig als Ferienwohnung vermietet werden. Das sei so nicht erlaubt, werde aber oft gemacht, so Landesrat Marco Tittler (ÖVP). In den Skiorten stehen damit viele Wohnungen einen Großteil des Jahres leer.

Stromversorger müssen Daten liefern

Mit einem neuen Gesetz können die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nun die Nutzung kontrollieren. Dafür muss auf Nachfrage etwa der Stromversorger Daten liefern, wie viel Strom oder Wasser in der Wohnung verbraucht worden ist. Oder der Müllentsorger, wie viele Abfallsäcke mitgenommen wurden.

Für Tittler ist das kein Verstoß gegen den Datenschutz. Es könne auch nicht jede Wohnung überprüft werden, es brauche einen Anfangsverdacht.