Zahlreiche Personen verfolgten den Prozess als Zuschauer
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Gericht

Entlassung von Betriebsrat war nicht rechtmäßig

Der Beschlägehersteller Grass ist heute vor dem Arbeitsgericht in Feldkirch mit einer Klage abgeblitzt. Die Entlassung eines Betriebsrates sei nicht rechtmäßig gewesen, entschied die Richterin. Grass hatte argumentiert, der Betriebsrat habe bei Belästigungen von Mitarbeiterinnen weggeschaut und auch selbst Frauen bedrängt, was der Entlassene bestritt.

Die Firma Grass war vors Arbeitsgericht gezogen, weil sie den Betriebsrat nicht weiter beschäftigen will. Der Leiter der Beschichtung war seit Mai dienstfrei gestellt und ist dann im Juni entlassen worden. Weil Betriebsräte aber unter einem besonderen Kündigungsschutz stehen, musste nun das Arbeitsgericht klären, ob diese Entlassung rechtens war.

Zahlreiche Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, sowie Kolleginnen und Kollegen von anderen metallverarbeitenden Betrieben nahmen am Freitag an der Verhandlung teil, um ihre Solidarität mit dem entlassenen Betriebsrat zu zeigen.

Angeblich Kolleginnen bedrängt

Vor Gericht sollte der Anwalt der Firma Grass erklären, mit welchen Argumenten das Unternehmen die Entlassung rechtfertigt. Richterin Susanne Fink verlangte von der klagenden Partei genaue Auskünfte darüber. Stattdessen führte der Anwalt des Unternehmens in der Verhandlung neue Vorwürfe an.

Durch die Berichterstattung in den Medien hätten sich inzwischen Frauen gemeldet, die sich von dem Betriebsrat belästigt fühlten. Er habe sie mit Einladungen zum Essen bedrängt, so der Anwalt – der auf Nachfrage aber einräumte, noch gar nicht mit diesen Frauen gesprochen zu haben. Diese Aussage führte bei den Prozesszuschauern zu lautem Gelächter.

Im Bild von rechts: Der Beklagte und sein Anwalt, Sanjay Doshi
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Beklagter wies Vorwürfe zurück

„Mittagessen ist nicht strafbar“, entgegnete die Richterin. Der Betriebsrat war außerdem bereits vor diesen neuen Vorwürfen entlassen worden. Die Geschäftsführung von Grass hatte ihm nämlich anfangs vorgeworfen, sexuelle Belästigungen durch einen anderen Mitarbeiter gedeckt zu haben.

Der Anwalt des Beklagten erwiderte, sein Mandant habe von diesen Belästigungen gar nichts mitbekommen, sonst hätte er sofort reagiert. Grass argumentiert, dass man dem Mann eine neue Position in einem anderen Werk anbieten wollte, er habe das oder eine einvernehmliche Kündigung abgelehnt, man habe ihn daher nur entlassen können.

Entlassung von Betriebsrat war nicht rechtmäßig

Der Beschlägehersteller Grass ist heute vor dem Arbeitsgericht in Feldkirch mit einer Klage abgeblitzt. Die Entlassung eines Betriebsrates sei nicht rechtmäßig gewesen, entschied die Richterin. Grass hatte argumentiert, der Betriebsrat habe bei Belästigungen von Mitarbeiterinnen weggeschaut und auch selbst Frauen bedrängt, was der Entlassene bestritt.

Begründungen für das Gericht zu vage

Die Begründungen des Arbeitgebers blieben dem Gericht aber letztlich zu vage und erfüllten damit nicht den Tatbestand der Untreue. Somit liege kein ausreichender Grund für eine Entlassung vor, so die Richterin. Die Klage des Unternehmens wurde abgewiesen. Wie man intern nun damit umgeht, werde man sehen, hieß es in einer ersten Reaktion.