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Wirtschaft

Bankkunde klagt Kreditvergaberichtlinien

Ein Kunde der Hypo Vorarlberg zieht gegen die umstrittenen Kreditvergaberegeln vor den Verfassungsgerichtshof. Das berichtet die Tageszeitung „Die Presse“. Begründet wird die Klage damit, dass die Grundlage für die Vergaberegeln von Baukrediten nicht mehr gegeben sei.

Der Vorarlberger Bankkunde fordert, dass die umstrittene KIM-Verordnung, die die Kreditvergabestandards seit August 2022 einschränkt, aufgehoben wird. laut der Tageszeitung „Die Presse“ hat er einen Antrag auf „Aufhebung sämtlicher Bestimmungen der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen“ gestellt.

Verfassungsgericht könnte KIM-Verordnung aufheben

Die Verordnung sei gesetzeswidrig, so wurden die Regeln eingeführt, um das Bankensystem abzusichern. Die systemischen Risiken für die Finanzstabilität würden aber gar nicht mehr existieren, so sein Argument. Damit könnte der Bankkunde die KIM-Verordnung kippen. So kann der Verfassungsgerichtshof eine Verordnung aufheben, wenn ihre gesetzliche Grundlage fehlt. Anlass für die Klage war ein nicht gewährter Immobilienkredit.

Kritik an KIM-Verordnung

Wer einen Kredit will, braucht derzeit aufgrund der KIM-Verordnung mindestens 20 Prozent Eigenkapital, die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Seit Monaten wird darüber heftig diskutiert. Der Ruf nach Lockerungen wird vor allem von Banken und der Baubranche immer lauter – mehr dazu in: Wohnbaukredit: Alternativen gesucht.