„Ich habe mich dafür eingesetzt, dass Vorarlberger Häuslbauer nicht von der Erbschaftssteuer betroffen sind. Durch den Freibetrag ist dies nun gesichert“, schreibt Leiter in einer Aussendung. Er sei froh, dass die hohen Grundstückspreise im Ländle im neuen Modell berücksichtigt worden seien.
Eigenheime größtenteils ausgeklammert
Das von der SPÖ präsentierte Modell sieht nämlich vor, dass Eigenheime bis zu einer „Luxusgrenze“ von 1,5 Millionen Euro von der Bemessungsgrundlage ausgeklammert werden. Jener Teil, der über dieser Grenze liegt, wird hingegen bei der Bemessung herangezogen. „Es leisten nur jene einen Beitrag, die sich diesen auch leisten können“, betont Leiter.
Bereits im ORF Vorarlberg-Sommergespräch am Dienstag hat Leiter betont, dass er sich bezüglich der Erbschaftssteuer in regem Austausch mit SPÖ-Bundesparteichef Andreas Babler befinde. Dabei hob er heraus, dass Konsens darüber herrsche, dass die „Vorarlberger Häuslbauer“ von der Erbschaftssteuer ausgeschlossen sein müssen.
Freibetrag von einer Million Euro
Wie schon bei bisherigen Plänen sind Vermögen und Erbschaften im neuen SPÖ-Modell bis zu einer Million Euro ausgenommen. Für die Erbschaftssteuer ist zudem eine engere Staffelung vorgesehen. Die Erbschaftssteuer soll so 500 bis 800 Millionen Euro im Jahr bringen, bei der Millionärssteuer erwarte man fünf Milliarden Euro – mehr dazu unter SPÖ-Vorstand: Konzepte für Vermögenssteuern fixiert.