Derzeit sind auf der AHA-Ferienjobbörse 157 Ferialjob-Stellen offen, vor allem in den Bereichen Gastronomie, Produktion oder Einzelhandel. „Das sind die häufigsten, vereinzelt gibt es auch andere, wie zum Beispiel in der Kinderbetreuung oder der Reinigung“, sagt Svoboda. „Es kommen auch immer noch welche hinzu“, betont sie.
Selbe Bedingungen wie für alle Beschäftigten
Anders als viele denken, gelten für Ferialarbeitnehmerinnen und Ferialarbeitnehmer grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Bedingungen wie für alle anderen Beschäftigten auch. So bekommen Ferialerinnen und Ferialer beispielsweise einen schriftlichen Dienstvertrag, der Tätigkeit, Beginn und Ende einer Beschäftigung sowie die Arbeitszeiten und die Bezahlung festlegt.
Was die Arbeits- und Ruhezeiten betrifft, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Wochenarbeitszeit auch anders verteilt werden – insbesondere im Gastgewerbe. Sofern die tägliche Arbeitszeit über viereinhalb Stunden beträgt, hat man dabei täglich den Anspruch auf eine mindestens 30-minütige Pause.