Zelle Gefängnis
Iurii Gagarin – stock.adobe.com
Iurii Gagarin – stock.adobe.com
Gericht

Lebenslange Haft bedeutet durchschnittlich 21 Jahre

Ein 37-jähriger Bludenzer, der seine Frau mit 30 Messerstichen getötet hat, ist am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Eine Studie der Universität Linz zeigt, dass eine lebenslange Haftstrafe im Durchschnitt 21 Jahre bedeutet. Nach 15 Jahren muss geprüft werden, ob eine frühzeitige Entlassung möglich ist.

Die Forscher kamen zu diesem Schluss durch die Analyse von 140 Mordakten. Nach 15 Jahren Haft muss geprüft werden, ob eine Täterin oder ein Täter frühzeitig entlassen werden kann. Wird dabei festgestellt, dass von ihr oder ihm keine Gefahr mehr ausgeht, kann es zur Entlassung kommen. Das ist im Durchschnitt nach 21 Jahren der Fall. Nach 33 Jahren Haft sind der Studie zufolge von jenen Täterinnen und Tätern, die zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurden, nur mehr zehn Prozent hinter Gittern. Von allen lebenslänglich Verurteilten sind der Studie zufolge 96 Prozent Männer.

Frühzeitige Entlassung und rechtliche Aspekte

Unabhängig davon, wegen welcher Tat ein Mensch lebenslänglich in Haft sitzt, muss eine frühzeitige Entlassung immer geprüft werden, sagt Franz Josef Giesinger, Präsident der Rechtsanwaltskammer. „Das wäre auch verfassungsrechtlich unzulässig, dass es keine Möglichkeit gibt, aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe entlassen zu werden“, betont er. In den letzten zehn Jahren wurden am Landesgericht Feldkirch fünf Menschen zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt, allesamt wegen Mordes. Sie hätten die Höchststrafe bekommen, sagt Giesinger.

Lebenslang heißt eigentlich bis zum Tod

Grundsätzlich heißt lebenslang bis zum Tod. Es gibt aber die Möglichkeit, wie bei jeder Haftstrafe, dass man früher entlassen wird. Bei einer lebenslangen Haftstrafe wird nach 15 Jahren zum ersten Mal geprüft, ob eine frühzeitige Entlassung möglich ist.