Chronik

Mord in Bludenz: 37-Jähriger will Urteil anfechten

Nach dem Prozess gegen einen 37-Jährigen wegen des Mordes an seiner Frau will der Verurteilte das Urteil nicht akzeptieren. Der Mann war am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Verteidigerin Andrea Rinderer wird Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil einbringen und auch Berufung aufgrund der Strafhöhe, wie sie ankündigte. Das Urteil ist damit weiterhin nicht rechtskräftig.

Frau mit 30 Messerstichen getötet

Der 37-Jährige hatte laut dem Urteil seine Frau mit 30 Messerstichen getötet. Der mehrfach Vorbestrafte bestritt die Tötungsabsicht vor Gericht, die Geschworenen folgten aber den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und befanden ihn einstimmig für schuldig.

Die Verteidigerin führte aus, ihr Mandant sei geistig minderbemittelt und habe eine Persönlichkeitsstörung. Die Staatsanwältin sagte in ihrem Schlussplädoyer, auch wenn der Angeklagte wiederholt versucht habe, die Tat abzuschwächen, sei diese so klar vom Mordvorsatz getrieben, dass kein anderes Urteil infrage kommen könne.