Kinder mit Roller und Fahrrad
ORF.at/Zita Klimek
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Wirtschaft

ÖGB und AK: Kinderbetreuung muss besser werden

Für Gewerkschaft und Arbeiterkammer ist das neue Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz eine große Enttäuschung. Um Familie und Beruf zu vereinen, würden noch einige Dinge fehlen, etwa kostenlose Spielgruppen, mehr Öffnungstage in den Kindergärten und vor allem mehr Pädagoginnen und Pädagogen.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz in Dornbirn forderten ÖGB-Landesvorsitzender Reinhard Stemmer, AK-Vizepräsidentin Jessica Lutz, Manuela Lang, Obfrau des Landesverbands der selbstorganisierten Kindergruppen, sowie Thomas Kelterer von der Gewerkschaft younion ein breit ausgebautes, flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Kinderbildungs- und Betreuungsangebot in Vorarlberg. Das sei mit dem neuen Kinderbildungs- und -Betreuungsgesetz nicht gewährleistet.

Sie fordern unter anderem den Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebots und Verbesserungen bei den Öffnungszeiten, einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungsplatz ab dem 1. Geburtstag, den kostenfreien Zugang zur Elementarbildung, die Aufhebung der Sprengelpflicht sowie ein Bundesrahmengesetz mit hohen Mindeststandards und eine Ausbildungsoffensive und bessere Rahmenbedingungen für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen.

Gewerkschaft und AK kritisieren Gesetz

Gewerkschaft und Arbeiterkammer schlagen Alarm. Für sie ist das neue Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz eine große Enttäuschung. Um Familie und Beruf zu vereinen, so wie es die Wirtschaft fordert, fehle noch einiges. Etwa Gratis-Spielgruppen, mehr Öffnungstage in den Kindergärten und vor allem mehr Pädagogen.

Personal wandert in die Schulen ab

Den Betreuungseinrichtungen macht vor allem die Personalsituation schwer zu schaffen. Laut Manuela Lang würden viele Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen als Lehrer in die Volksschulen wechseln. „Viele Kindergärtnerinnen sagen, dass sie in der Schule bessere strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen haben“, sagt Lang.

Forderung nach räumlichen Mindeststandards

Auch räumliche Mindeststandard würden im neuen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz fehlen. „Wenn der Raum zu klein ist gibt es mehr Lärm und die Kinder haben auch keine Fläche mehr zum Spielen. In der Regel spricht man von 60 Quadratmetern für 25 Kinder, das sind zwei Quadratmeter pro Kind, der Rest ist Möblierung. Das ist ein Mindeststandard der derzeit nicht im Gesetz festgeschrieben ist“, sagt Thomas Kelterer. Diese Mindeststandards müssen laut Kelterer ins Gesetz geschrieben werden, damit eine freie Spielfläche für die Kinder garantiert werden kann. Zudem sollte eine Ombudsstelle für Eltern und Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen eingerichtet werden.