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Politik

Kinderbetreuungsgesetz mit Regierungsstimmen angenommen

Im Vorarlberger Landtag ist am Mittwoch das neue Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne sowie des freien Abgeordneten Thomas Hopfner angenommen worden. Der Opposition greift das Gesetz zu kurz, sie brachte einige Abänderungsanträge ein.

Das neue Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz soll besonders dazu dienen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Land zu verbessern. Die Opposition kritisierte unter anderem den fehlenden Anspruch auf Betreuung und die Kosten für die Eltern.

Jährliche Bedarfserhebung in den Gemeinden

Das Gesetz sieht vor, dass eine Gemeinde jährlich eine Bedarfserhebung zur Kinderbetreuung durchführen muss. Die Kommune muss für jedes Kind von drei bis fünf Jahren eine ganzjährige Betreuung zwischen 7.30 und 17.30 Uhr sicherstellen, eine Schließzeit von vier Wochen ist erlaubt. Ab 2024/25 muss es für Volksschulkinder an Schultagen zwischen acht und 16 Uhr ein Angebot geben, ab 2025/26 für Zweijährige für mindestens fünf Stunden. Zur Deckung des Versorgungsauftrags dürfen Gemeinden künftig auch Tageseltern heranziehen.

Kritik von der Opposition

Für FPÖ und NEOS war die soziale Staffelung der von den Familien zu tragenden Kindergartenbeiträge nicht treffsicher und verbesserungswürdig, die SPÖ forderte überhaupt eine kostenfreie Betreuung. In Bezug auf den Rechtsanspruch ließ SPÖ-Abgeordnete Manuela Auer das Argument der ÖVP nicht gelten, wonach ein solcher nicht von heute auf morgen umsetzbar sei – sie hätte ihn gern zumindest als Ziel oder stufenweise im Gesetz verankert gesehen.

Der NEOS-Abgeordnete Johannes Gasser erklärte, dass die Bekämpfung des Personalmangels in der Kinderbetreuung größtes Potenzial für die Beendigung des Fachkräftemangels in anderen Branchen habe, weil dadurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steigen würde. Dass es mehr Personal braucht, war auch der Landesregierung klar. So soll es ab dem Schuljahr 2023/24 in Lauterach (Bezirk Bregenz) ein neues zweijähriges elementarpädagogisches Tageskolleg für Maturanten geben. Grünen-Klubobfrau Eva Hammerer betonte, dass der Beruf weiter attraktiviert werden müsse.

ÖVP: „Kraftakt“ und „Meilenstein“

ÖVP-Bildungssprecherin Veronika Marte sprach von einem „Kraftakt“, der durch die neuen Anforderungen auf die Gemeinden zukomme. Landesstatthalterin und Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) bezeichnete das neue Gesetz als Meilenstein in einer komplexen Materie. „Mehr, besser, billiger“ sei ein erstrebenswertes Zielbild, es brauche aber eine Strategie, Zusammenarbeit und Verständnis und eine schrittweise Umsetzung: „Jedes Kind in Vorarlberg soll den Platz in einer Bildungs- und Betreuungseinrichtung erhalten, den es braucht beziehungsweise den die Eltern brauchen, und schrittweise werden wir auch dahin kommen.“

Landtag beschließt neue Gesetze

Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch einstimmig das neue Parteienförderungsgesetz verabschiedet. Es verkürzt den Wahlwerbezeitraum und beschränkt Wahlplakate und Wahlwerbungskosten. Die Parteien müssen zudem jährlich umfassend Rechenschaft über ihre Finanzen ablegen, der Landesrechnungshof erhält dazu Prüfrechte.